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Archiv für Juli 2018

AdWords wird zu Google Ads und setzt auf kĂŒnstliche Intelligenz

Mittwoch, 18. Juli 2018

Google hat eine bedeutende VerĂ€nderung fĂŒr Werbetreibende angekĂŒndigt: Ab 24. Juli wird der Suchmaschinengigant seine Anzeigen-Plattform AdWords umbenennen. Die heißt fortan Google Ads. Doch nicht nur der Name Ă€ndert sich. Auch einige der wichtigsten Funktionen werden in Zukunft anders strukturiert sein. Dadurch soll es einfacher werden, professionelle Anzeigen-Kampagnen zu entwickeln.

Googles Erfolgskonzept hat den Anzeigen-Markt revolutioniert

Bereits seit 2000 bietet Google ĂŒber seinen Online-Dienst AdWords Werbeanzeigen im Internet an. Die werden auf der Ergebnisseite der Suchmaschine und auf Partnerseiten im Netz veröffentlicht. Das Grundprinzip ist so einfach wie genial: Die Werbetreibenden legen ein maximales Budget fĂŒr ein bestimmtes Keyword fest. Wenn ein User nach diesem Wort sucht, fĂŒhrt Google im Hintergrund eine Art Auktion durch. Dem Suchmaschinen-Nutzer werden dann nur die Anzeigen mit den höchsten Geboten prĂ€sentiert. Mit diesem Konzept hat sich der Konzern zum MarktfĂŒhrer im Bereich Online-Werbung entwickeln können. Im vergangenen Jahr setzte Google fast 100 Milliarden US-Dollar im AnzeigengeschĂ€ft um. Das ist deutlich mehr als Konkurrenten wie Facebook oder Bing erwirtschafteten.

Innovation war dringend notwendig

Doch seit der Anfangszeit von AdWords ist viel passiert. Zum Beispiel nutzen die meisten Menschen heute tĂ€glich mobile EndgerĂ€te wie Smartphones oder Tablets. AdWords war aber fĂŒr Desktop-PCs entwickelt worden. Außerdem hat sich das Angebot von Google selbst in den vergangenen Jahren stark erweitert. Immer neue Features und Tools kamen hinzu, zum Beispiel der Keyword Planer oder AdWords Express. Letzteres sollte als Light-Version mit weniger Funktionen die Entwicklung von Anzeigen-Kampagnen vereinfachen. AdWords Express blieb aber hinter den Erwartungen zurĂŒck. Es arbeitete sehr grob und war zu intransparent. Das neue Google Ads setzt auf eine andere Lösung.

Der neue Clou: KI-gestĂŒtzte Kampagnen

In Zukunft wird Google Ads dem Werbetreibenden mit kĂŒnstlicher Intelligenz unter die Arme greifen. Mittels Machine Learning wird das Programm selbstĂ€ndig dazu beitragen, dass die Kampagne erfolgreich wird. Von sogenannten „Smart Campaigns“ sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Denn die haben in der Regel begrenzte Ressourcen zur VerfĂŒgung. Oft fehlt ihnen ganz einfach die Zeit, um eine Kampagne fortlaufend zu beobachten und zu verbessern. Die kĂŒnstliche Intelligenz soll Abhilfe schaffen, indem sie Ă€hnliche Kampagnen als Vorbilder verwendet. Mit automatisch optimierten Einstellungen kann das Budget sinnvoll einsetzt werden - auch ohne Fachkenntnisse im Online-Marketing. Sollte Google Ads halten, was es verspricht, dann könnte es eine neue Revolution im Anzeigen-GeschĂ€ft einleiten.

Digitales Erbe: Wem gehören die Daten von Verstorbenen?

Mittwoch, 04. Juli 2018

In der guten alten analogen Welt war die Erbfolge noch klar: wenn jemand verstirbt, wird aller dingliche Besitz gemĂ€ĂŸ des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge weitergegeben. Dazu konnten auch Briefe, Notizen, TagebĂŒcher, Texte, Bilder, MusiktrĂ€ger oder Kunstwerke gehören. Dinge zum anfassen also; die wenigen Daten ĂŒber den Verstorbenen bei Behörden, Banken, Ärzten oder GeschĂ€ften wurden bei Vorlage des Totenscheins meist gelöscht.

Wo ĂŒberall hinterlĂ€sst ein Verstorbener virtuelle Daten?

In der virtuellen Welt besitzt hierzulande nahezu jeder viel mehr Daten: E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile, Bank- und GeschÀftskonten, Online-Abonnements und Mitgliedschaften, Sticks, Handys und andere Datenspeicher, - im Todesfall wissen die Erben meist gar nicht, mit wem der Verstorbene vernetzt war und welche Verbindlichkeiten online weiterlaufen. Ein hÀufiges Problem dabei: Passwords und Zugangsdaten. Selbst wenn ein Konto bekannt ist, ein WhatsApp-Profil, ein E-Mail-Postfach oder das Smartphone vorliegt, kommen die Erben oft nicht ohne das passende Password heran. Die Daten des Verstorbenen, private Gedanken, intime Chats, Selfies, Musik, Texte, Videos, GeschÀftskontakte und vieles mehr schlummern auf Servern, in Clouds oder anderen Speichern, ohne dass die Erben Zugang bekommen.

Facebook friert Daten von Verstorbenen ein

Sollen sie auch gar nicht, sagen die Facebook-Richtlinien. Der Nachrichtendienst sperrt die Daten von Verstorbenen im ‚Gedenkzustand‘ und gewĂ€hrt den Erben keinen Zugang. BegrĂŒndung: Hat jemand seinen Account zu Lebzeiten nicht mit anderen geteilt, wĂŒrde er es auch nach seinem Tode nicht wollen. Auch Chatpartner hĂ€tten darauf vertraut, dass nicht Dritte ihre Nachrichten lesen wĂŒrden und genießen deshalb Datenschutz.

BGH-Prozess: sind analoge und digitale Erbschaften gleichzustellen?

Dagegen klagten die Eltern einer verstorbenen 15-jĂ€hrigen, die sich von den Chatnachrichten und Mails ihrer Tochter Aufschluss ĂŒber die HintergrĂŒnde von deren Tod versprechen. Sie besitzen zwar das Password fĂŒr das Facebook-Profil ihrer Tochter, trotzdem erlaubt der ‚Gedenkzustand‘ von Facebook nicht, sich einzuloggen oder die weiterhin online stehende Seite zu verĂ€ndern. Nachdem zuletzt das Berliner Kammergericht den Eltern den Zugang unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis verweigert hatte, soll nun am 12. Juli 2018 der Bundesgerichtshof/BGH darĂŒber entscheiden, ob ein digitales Erbe dem analogen gleichzustellen ist (Az. III ZR 183/17).

Anhaltende Rechtsunsicherheit auch nach BGH-Urteil möglich

Juristisches Neuland, denn bisher ist in Deutschland gesetzlich nirgendwo geregelt, wem Daten in Clouds oder auf externen Servern gehören, wenn deren Besitzer stirbt. Die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de gewĂ€hren Erben Zugang zu den Accounts von Verstorbenen. Bei Google kann man zu Lebzeiten im KontoaktivitĂ€tsmanager festlegen, wer im Todesfall auf welche Daten Zugriff haben soll. Rechtssicherheit fĂŒr den Verbleib von digitalen Daten lĂ€sst sich derzeit nur durch eindeutige Nachlassregelungen in einem Testament oder einer PatientenverfĂŒgung schaffen. Dazu mĂŒssen allerdings alle Konten und KommunikationskanĂ€le, Sticks, Smartphones und Computer aufgefĂŒhrt und zugeordnet werden. Das aktuelle BGH-Urteil könnte hier Klarheit schaffen, wie das Standard-Verfahren ohne vorherige VerfĂŒgungen aussieht. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass der BGH den Gesetzgeber beauftragt, eine entsprechende Regelung zu treffen.

Social Media fĂŒr’s Marketing?

Montag, 02. Juli 2018

Soziale Medien wie Facebook, Twitter oder WhatsApp ticken anders, als ĂŒbliche Marketing-KanĂ€le. Sie sind durchaus fĂŒr Werbung von Unternehmen geeignet, wenn sie verstanden werden. Sie sollten als Multiplikator fĂŒr die Weiterverbreitung von Unternehmensbotschaften allerdings ebenso wenig ĂŒberschĂ€tzt werden, wie sie bei besonderen Informationen gerne unterschĂ€tzt werden.

Individuelles Nutzerverhalten richtig verstehen

Das besondere an Social Media im Marketing ist der Filterfaktor Mensch. Menschen haben online ein Ă€hnliches Kommunikationsverhalten wie in der realen Welt. Sie suchen nach und schreiben ĂŒber Dinge, die ihnen wichtig sind und kontaktieren Menschen, die diese Interessen hĂ€ufig teilen. Um dies bestmöglich fĂŒr passgenaue Werbung zu nutzen, analysiert beispielsweise Facebook dieses Online-Verhalten als Edgerank.

Algorithmen messen und werten die Social Media-AktivitÀten

Der Edgerank misst die AffinitĂ€t zwischen Kontakten anhand ihrer HĂ€ufigkeit. Zudem gewichtet er die Kontakte durch die Art des Contents, der ausgetauscht wird: Bilder, Texte, beitragsspezifische Antworten? Und schließlich spielt fĂŒr Facebook die AktualitĂ€t eine wichtige Rolle: wieviel Zeit verbringt der User auf der Plattform und wie viele BeitrĂ€ge postet er?

Vermeintliche Interessen fĂŒttern die Filter-Bubble

Der Facebook-Algorithmus nutzt die Interaktionen fĂŒr die Gewichtung und versucht, sie inhaltlich mit hĂ€ufig genutzten Schlagwörtern zu verbinden. So interpretiert die Software vermeintliche Interessen und lĂ€sst den Newsfeed dazu passende Meldungen anzeigen. So entsteht die oft kritisierte Filter-Bubble, in der ein User in seiner immer kleineren Welt lebt, weil ihm nur noch seine Vorlieben prĂ€sentiert werden. Mit diesem Ähnlichkeitsbezug als Orientierungsfunktion arbeiten nicht nur Social-Media-Plattformen, sondern auch Portale wie Jameda, Kununu oder Amazon in ihrem Marketing.

Persönliche Empfehlung macht Social Media-Marketing wertvoll

Anders als bei einer anonymen Anzeigenkampagne, die alle und niemanden anspricht, sind es bei Social Media die Kontakte, die fĂŒr die Werbung entscheidend sind. Ein bestimmtes Produkt wird zwar nur mit wenigen Freunden geteilt, dafĂŒr wird es persönlich empfohlen. Diese private Empfehlung oder Kommentierung ist fĂŒr die Conversion wertvoller, als eine breite Streuung. Allerdings teilen Social Media-User auch nicht jede Werbung.

Social Media User erwarten individuelle Ansprache und Produkte, um sie zu teilen

Es liegt an Produkt, PrĂ€sentation und Image, ob etwa Facebook-Nutzer fĂŒr die Verbreitung im Marketing gewonnen werden können. Wie Influencer besitzen sie im persönlichen Kontakt eine hohe Reputation fĂŒr das Marketing. Doch es genĂŒgt nicht, eine Standard-Werbekampagne mit drei Hashtags zu versehen, um sie als Abfallprodukt auch Social-Media-tauglich zu machen. Social Media hat eine eigene Sprache, setzt auf IndividualitĂ€t und will nicht mit beliebigen Produkten gelangweilt werden. Gelingt diese Ansprache im Marketing, haben auf Social Media sogar Produkte, Ideen oder Events Aussicht auf Verbreitung in der passenden Community, die sonst kaum massentauglich wĂ€ren.

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