Branchenbuch

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Branchenverzeichnis

In einem Branchenverzeichnis ist eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke außer dem Auffinden von Firmenadressen, nur zulässig, wenn sie den deutschen Datenschutzgesetzen entspricht. Unzulässig ist jede zweckfremde Verwertung oder Nutzung besonders im Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz. Nicht gestattet ist bei einem Branchenverzeichnis beispielsweise die auszugsweise, teilweise oder vollständige Verwendung des Branchenverzeichnisses für eine private oder gewerbliche Adressenverwertung. Gleiches gilt für eine kommerzielle Auskunftserteilung. Unter diesen Passus fällt auch das Hilfsmittel beziehungsweise die Unterlage für die Ergänzung oder Zusammenstellung von Adressverzeichnissen bzw. von Teilnehmer-Listen jeglicher Art. Diese dürfen in keiner medialen Form weder auf CD-ROM, elektronisch oder in Print-Form etc. öffentlich werden.

Ebenso gilt dies für das auslesen von einem Branchenverzeichnis. Bei Zuwiderhandlung wird nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges diese Zuwiderhandlung von einem Branchenverzeichnis verfolgt. Dabei sind Branchenverzeichnisses einfach zu bedienende und leistungsstarke Adress-Maschinen im Internet. Hierbei können sich Unternehmen beziehungsweise Firmen in exponierter Weise präsentieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass potentielle Kunden leicht auf die Daten zugreifen können. Denn ein Branchenverzeichnis ist meistens nach Name, Ort, Postleitzahl und Branche gegliederd. Somit können auch ungeübte Benutzer des Internets solch ein Branchenverzeichnis leicht bedienen. Mit der Datenbank eines Branchenverzeichnisses haben Gewerbetreibende hervorragende Möglichkeiten. Sie können langfristig und kostengünstig ihre Firmendaten den Kunden zur Verfügung stellen.

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