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Ein Branchenbuch beziehungsweise ein Online Branchenbuch ist nach Branchen aufgeteilt. Dort stellen die einzelnen Anbieter aus dieser Branche ihre Kontaktdaten zur Verfügung. Dabei ist der Auftraggeber bei den meisten Branchenbuch Anbietern zwei Wochen vom Tag der Unterzeichnung des Auftrags an seinen Antrag auf Veröffentlichung eines Eintrags gebunden. Nach Vertragsschluss kann der Branchenbuch Anbieter aus wichtigem Grund zurücktreten. Dabei sind diese wichtigen Gründe meistens Geschäftsaufgabe des Auftraggebers, Illiquidität, Vermögensverfall, Nichtzahlung trotz Verzug und Fälligkeit sowie Anhaltspunkte dafür, dass der Branchenbuch Anbieter durch die Veröffentlichung des Eintrags eine negative Beeinflussung seines geschäftlichen Ansehens in Kauf nehmen müsste. Für eine Veröffentlichung des Eintrags des Auftraggebers in den vereinbarten Medien gilt der Vertrag.

Dabei erscheinen Einträge, welche die Produktbezeichnung „online“ oder „online Eintrag“ haben, ausschließlich im Internet Branchenbuch. In den beauftragten Medien erscheinen die Angaben aus den Einträgen auch im Hinblick auf eine eventuelle Inverssuche, das heißt, die Suche eines Teilnehmers anhand der Telefonnummer. Meistens ist der Branchenbuch Anbieter berechtigt, die Bezeichnung der Produkte zu ändern, die Auflage der Produkte zu erweitern oder deren Umfang zu ändern. Der Auftraggeber hat im Fall einer Einschränkung des Umfangs das Recht außerordentlich zu kündigen oder den Preis zu mindern. Nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung richtet sich die Laufzeit der geschlossenen Verträge mit den Anbietern. Meistens gilt eine Mindest-Vertragslaufzeit von 24 Monaten, soweit dahingehend nichts anderes vereinbart wurde. Jeweils um ein weiteres Jahr verlängert sich dann der Vertrag automatisch. Es sei denn, er wird mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gegenüber dem Branchenbuch Anbieter gekündigt.

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