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Google-Analytics datenschutzkonform nutzen

Viele Unternehmen und Webseitenbetreiber benötigen ein Analysetool, um Informationen über die eigene Seite zu bekommen. Informationen wie beispielsweise die Aufenthaltsdauer eines Nutzers oder auch die Absprungrate können so ermittelt werden, um aktiv die Seite zu optimieren. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, von welchem Gerät die Webseite besucht wird. Nutzen viele Webseitenbesucher ein Mobilgerät, um auf die Seite zu gelangen, sollte diese entsprechend mobiltauglich eingerichtet sein.

Der Marktführer unter den sogenannten Tracking-Tools ist Google Analytics. Doch um an die notwendigen Informationen zu gelangen, verarbeitet Google personenbezogenen Daten jedes einzelnen Webseitenbesuchers. Hier greift allerdings die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein, die genau dieses Vorgehen verhindern möchte. Wie letztendlich Google Analytics dennoch datenschutzkonform genutzt werden kann, werden wir in diesem Beitrag erläutern.

Google Analytics datenschutzkonform einstellen

Aufbewahrungsdauer der Daten anpassen

Bei der Dauer der Aufbewahrung von Daten sind die voreingestellten Daten bei Google Analytics recht großzügig. Die Nutzer- und Ereignisdaten werden demnach 26 Monate gespeichert. Ebenso ist grundsätzlich die Zurücksetzung der Dauer bei einer neuen Aktivität aktiviert. Diese Option sollte deaktiviert werden und die Aufbewahrungsdauer auf ein Minimum reduziert werden.

Weitere Standardeinstellungen anpassen

Grundsätzlich wird von der Aufsichtsbehörde der DSGVO die Nutzung von Google Analytics als sogenannte gemeinsame Verantwortung zwischen Google und dem Webseitenbetreiber eingestuft. Allerdings fehlt hierzu der notwendige Vertrag seitens Google. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Freigaben zu minimieren, damit es letztendlich als eine Auftragsverarbeitung gewertet wird.

Um dieses zu erreichen, sollten alle von Google angebotene Zusatzdienste, die als „Google-Produkte & -Dienste“ bekannt sind, deaktiviert werden. Ebenso sollte auf den Zugriff eines Account-Specialists sowie die Verwendung des Benchmarkings und des technischen Supports verzichtet werden.

Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit Google

Aufgrund der angepassten Standardeinstellungen kann nunmehr der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google abgeschlossen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass dieser immer aktuell gehalten wird.

Webseite datenschutzkonform mit Google Analytics betreiben

Anonymisierung von IP-Adressen

Unter dem Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO ist es bei der datenschutzkonformen Nutzung von Google Analytics notwendig, dass die IP-Adressen der Webseitenbesucher anonymisiert werden. Der von Google Analytics bereitgestellte Tracking-Code beinhaltet dieses Vorgehen allerdings nicht und muss manuell erweitert werden.

Betreibt das Unternehmen eine Webseite, die mit Wordpress entwickelt wurde, so stehen diverse Plugins zur Verfügung, die hierbei unterstützen und den fehlenden Code an der richtigen Stelle einfügen. Andernfalls ist es erforderlich, dass dieser manuell im Code eingebunden wird. Aber Vorsicht, es kann passieren, dass bei einem Update der Webseite der Code überschrieben wird.

Eigene Datenschutzerklärung anpassen

Nach der DSGVO ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass Google Analytics eingesetzt und diverse Daten verarbeitet werden. Aus diesem Grund ist dieses Vorgehen unbedingt in der Datenschutzerklärung der eigenen Webseite aufzunehmen. Wichtig dabei sind Informationen unter anderem zu der Rechtsgrundlage, der Aufbewahrungsdauer sowie Hinweise auf verwendete Cookies und der Anonymisierung der IP-Adresse.

Da es sich um einen komplexen Abschnitt innerhalb der Datenschutzerklärung handelt, ist es auch hier empfehlenswert auf externe Unterstützung zu setzen. Mit der Möglichkeit diverser Datenschutzerklärungs-Generatoren kann so die Datenschutzerklärung beispielsweise aktualisiert werden.

Einwilligung jedes einzelnen Nutzers einholen

Bevor ein Nutzer die Webseite des eigenen Unternehmens anschauen kann, ist dieser auf die Verwendung von Google Analytics, bzw. dem Einsatz von Cookies hinzuweisen und die entsprechende Einwilligung einzuholen.

Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass zum einen der Nutzer aktiv einwilligen muss und zum anderen das Tracking erst nach der Einwilligung aktiviert wird. Auch hierbei helfen diverse Plugins bei der Umsetzung. Mit Cookie-Consent-Tools kann eine solche Abfrage durchgeführt werden.

Fazit

Um die wichtigen Analyse-Informationen von Google Analytics datenschutzkonform zu erhalten, sind einige Einstellungen und Vorbereitungen bei Google Analytics, aber auch auf der eigenen Webseite erforderlich. Sind diese allerdings umgesetzt, so kann das Analytics-Tool dabei unterstützen, dass das eigene Unternehmen sich weiterentwickeln kann.

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