Grundbesitz ist eine beliebte Form der Existenzsicherung und Kapitalanlage für private und institutionelle Anleger. Motive für den Immobilienerwerb sind u.a.:
Sachwerte (bzw. Substanzwerte) der Immobilie schützen vor Vermögensverlusten bei Geldentwertung. Deshalb gilt Immobilieneigentum als soziale Sicherung. Grundbesitz wird vielfach steuerlich begünstigt, z.B. in der Wohnbauförderung. Bei der Vererbung wird die Erbschaftssteuer auf der Grundlage des nicht aktuellen Einheitswerts berechnet.
Damit sich die Kapitalanlage nicht als Fehlinvestition gestaltet, empfiehlt es sich, vor dem Erwerb ein Wertgutachten oder eine Renditeermittlung eines erfahrenen Gutachters einzuholen.
Viele Gutachten sind auch in Vormundschafts- oder Eheangelegenheiten ratsam und oft auch erforderlich.
SERVICE:
Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung:
Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf - Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen erstellt
Beleihung - Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen. Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger, zum Beispiel der Bank, vor Darlehensvergabe verlangt
Vermögensaufstellung - Z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, oder Rating für die Bank
Vermögensauseinandersetzungen bei Familienrechtsangelegenheiten im Erbfall, bei Schenkung oder anderen Gelegenheiten - Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können
Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung - Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden
Steuerliche Zwecke - Mögliche Anlässe sind die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung – Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert- oder die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen von Schenkung- und Erbschaftssteuer
Zwangsversteigerung - Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt
Versicherungsfall - Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt
Eintragungen von Lasten und Beschränkungen in Abteilung II des Grundbuches - Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechte, Überbaurechten, usw.
Mietstreitigkeiten - Ermittlung der ortsüblichen Miete
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