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Hauke Molter
Molter Immobilien e.K.
Langenstraße 53
28195 Bremen
Tel.: 0421 - 27601087
Email: info@hauke-molter.de
WWW: https://www.hauke-molter.de


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Dürfen wir vorstellen: Ihre neue Hausverwaltung. Persönlich, lösungsorientiert und erreichbar.

Wir beschäftigen uns mit Ihnen und Ihrer Immobilie, statt nur mit uns selbst. Wir nutzen die Chancen, die die Digitalisierung auch für die Immobilienbranche bereithält. Die dadurch gewonnene Zeit investieren wir in unsere Kunden um einen schnellen und persönlichen Top-Service garantieren zu können. Unser Ziel: Moderne Hausverwaltung effizient und sympathisch zu gestalten und den Menschen, der neben der Immobilie im Mittelpunkt steht, nicht aus den Augen zu verlieren.

Mietshausverwaltung

Wir bieten eine zuverlässige und allumfassende Mietshausverwaltung. Von der Nachmietersuche über die Bonitätsprüfung bis hin zur endgültigen Vermietung sind wir für Sie da. Wir sind für Ihre Mieter erste Ansprechpartner und Problemlöser.

WEG-Verwaltung

Um unter Wohnungseigentümern ein ausgewogenes Klima und eine funktionierende Zusammenarbeit zu schaffen, bedarf es einer professionellen Wohnungseigentumsverwaltung. Diese Aufgabe, die oft viel Fingerspitzengefühl erfordert, übernehmen wir für Sie.

Sondereigentumsverwaltung

Sollten Sie innerhalb der WEG über ein Sondereigentum beispielsweise in Form einer Wohnung verfügen, können wir auch diese völlig unabhängig von der WEG verwalten. Dabei sorgen wir für eine reibungslose Vermietung und sind erster Ansprechpartner für Ihre Mieter.

Beratung für Selbstverwalter

Sie sind sich nicht sicher, ob es sich lohnt eine Verwaltung zu beauftragen. Sie wollen gerne selbst ihr Haus verwalten, ihnen fehlt jedoch das nötige Know-How? Wir bieten Beratung für ambitionierte Selbstverwalter zu sämtlichen Leistungen auf unserer Webseite.

Wohnungseigentümergemeinschaft: Wer haftet für Schäden am Sondereigentum?

Damit das gemeinschaftliche Leben in einer WEG geregelt ist, muss zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum differenziert werden. Der Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist der Sondereigentümer der Wohnung. Zum Sondereigentum gehört also selbstverständlich die Wohnung inklusive Boden, Wänden und fest eingebauten Möbeln. Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise fest vereinbarte Kellerabteile oder Dachböden. Das Gemeinschaftseigentum hingegen wird von allen Bewohnern des Hauses beansprucht. Darunter befinden sich Treppenhäuser oder allgemein verlegte Rohre.

Wenn an diesen Eigentümern Schäden entstehen, müssen besondere Richtlinien beachtet werden. Grundsätzlich klingt das Prinzip simpel: Wenn die Schäden das Gemeinschaftseigentum betreffen, muss die Gemeinschaft für die Kosten aufkommen. Dabei wird auf eine faire Kostenaufteilung geachtet. Die Schäden im Bereich des Sondereigentums, müssen hingegen vom Sondereigentümer getragen werden.

Eine Ausnahme besteht darin, wenn der Schaden eines Sondereigentums das Gemeinschaftseigentum oder andere Sondereigentümer betrifft. Das klassische Beispiel liegt bei einem sich verbreitenden Feuchtigkeitsbefall. Liegt dies speziell an einem Rohr in einer bestimmten Wohnung, so kommt allein der Sondereigentümer für die Kosten auf. Wichtig dabei ist, dass die Ursache bzw. die Fehlerquelle des Schadens sicher durch professionelle Gutachter festgestellt wird und die betroffenen Eigentümer informiert werden.



 
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