Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - der kompetente Partner rund um Steuern am Standort in Passau!
Vor 40 Jahren startete die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. in Bayern als Bürgerinitiative. Inzwischen gibt es mehr als 350 Beratungsstellen in der gesamten Bundesrepublik, in denen sich mehr als 800 qualifizierte Mitarbeiter zum Wohl der Mitglieder engagieren.
Das deutsche Steuersystem ist für Laien nicht immer einfach zu durchschauen. Es bietet zahlreiche Möglichkeiten, Geld zu sparen – vorausgesetzt, man kennt und nutzt sie. Wertvolle Hilfe leisten wir nunmehr seit 40 Jahren. Bundesweit zählt der Verein inzwischen annähernd 500.000 Mitglieder und ist damit einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland.
Unser Anliegen ist es, dass sich jeder Arbeitnehmer eine angemessene Beratung leisten und damit zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen kann. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir rund um das Thema Steuern innerhalb unserer begrenzten Beratungsbefugnis, erstellen die Einkommensteuererklärung und helfen u. a. bei Lohnsteuerermäßigungsanträgen, Einsprüchen und Kindergeldanträgen.
Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und beraten unsere Mitglieder im Rahmen unserer Befugnis in allen Einkommen- und Lohnsteuerfragen mit dem Ziel, zufriedene Dauermitglieder zu haben.
Alles Tun und Handeln ist darauf abgestimmt, den Mitgliedern echten Nutzen zu bieten. Unser Serviceangebot stellt einen besonderen Wert dar, weil alles Angebotene auf langjähriger, erfolgreicher Erfahrung beruht.
Ziel der gesamten Unternehmenskultur ist, dass wir uns mit unseren Leistungen in der angegebenen Weise von keinem überbieten lassen. Aus diesem Grund besteht unsere konkrete Zielsetzung darin, möglichst viele Mitglieder dauerhaft für uns zu gewinnen. Bewirken werden wir dadurch: zielorientiertes Wachstum, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Sicherung des Unternehmens.
Wir orientieren uns am Wohl aller zu unserem Erfolg notwendigen Gruppen, Beratungsstellen mit ihren Mitarbeitern, der Öffentlichkeit und ganz besonders am Wohl der Mitglieder und ihren Familien. Für Mitarbeiter muss das Unternehmen mehr sein als der Ort, an dem man Geld verdient.
Unsere Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen – auch mit Hindernissen und Problemen – sind für uns Grundlage für den Vorsprung, der notwendig ist, um Bestleistungen zu bieten und ständig auszubauen. Jeder im Verein hat durch seinen Entschluss, in dieser Organisation Aufgaben zu übernehmen, die Chance und die Pflicht, an dieser Unternehmensphilosophie mitzuwirken. Die Leistungsbereitschaft unserer Beratungsstellenleiter und deren Mitarbeiter beruht auf Eigenverantwortung, vertrauensvoller Zusammenarbeit bei partnerschaftlicher Führung, sozialer Sicherheit und gerechter Bezahlung.
Durch unseren offenen Austausch werden alle Mitarbeiter über Ziele, Leistungen, Fehlentwicklungen informiert und Erfolge transparent gemacht. Toleranz und Mut zu Neuem werden die geplanten Entwicklungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. fördern. So gesehen, dürfen auch Fehler gemacht werden, aber immer mit dem Ziel, sie nicht zu wiederholen. Der Führungsstil und die Führungsstruktur im Unternehmen ist für jeden einsehbar. Er dient zur effektiven und schnellen Durchsetzbarkeit notwendiger Entscheidungen. In unserem Verein muss jeder das sichere Gefühl haben, sein Wissen und Können entsprechend einsetzen zu können, mit dem Selbstverständnis, dass auch Gutes noch verbessert werden kann.
Wir wollen Freude an unserer Arbeit haben sowie Erfolge sehen und sichtbar machen. Erfolgshemmnisse bauen wir zielstrebig und unbeirrbar ab. Die Leistungsfähigkeit sowie die Sachkompetenz unserer Mitarbeiter wird durch Aus- und Weiterbildung gefördert. Um effizient und erfolgreich arbeiten zu können, sorgen wir für moderne und gepflegte Einrichtungen in unseren Beratungsstellen. Eine harmonische und freundliche Atmosphäre trägt außerdem dazu wesentlich bei.
Die Motivation, die von unserer Unternehmenskultur ausgeht, gibt den Menschen, die mit der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. zu tun haben, das Gefühl, bedeutend und geschätzt zu sein sowie gebraucht zu werden.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. als Selbsthilfeorganisation bekennt sich zu den sozialen Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern, der Öffentlichkeit und der Umwelt.
Qualität schafft Vertrauen. Unsere Qualität trägt ein Siegel.
Vom ersten Tag der Gründung unseres Vereins, haben wir uns hohe Qualitätsstandards gesetzt. Unsere gut geschulten Mitarbeiter kennen in Sachen Qualität und Kundenservice keine Kompromisse.
Auch der Arbeit unseres Vereins ist es zu verdanken, dass sich Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen seit 2007 einem Zertifizierungsverfahren (DIN 77700 Lohnsteuerhilfe - Dienstleistungen) durch den Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V., Berlin unterziehen können.
Ziel ist es, die Qualität unserer Dienstleistungen zum Vorteil unserer Mitglieder weiter zu steigern. Wir prüfen die Qualität unserer Dienstleistungen durch vereinbarte, messbare Standards.
96% unserer Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Fachwissen und Engagement - unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt
Steuererklärungen sind Vertrauenssache. Denn schließlich geht es dabei um Ihr Geld. Zuviel gezahlte Steuern können Sie durch Ihre jährliche Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Gut, wenn man dabei einen starken Partner hat, der an alles denkt.
Unser Service: Wir erstellen für unsere Mitglieder die Einkommensteuererklärung im Rahmen der beschränkten Beratungsbefungis, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.
Unser Leistungsangebot im Überblick:
Im Rahmen einer Mitgliedschaft besteht das Leistungsangebot in der
∙Erstellung der Einkommensteuererklärung,
Im Rahmen der gesetzlich beschränkten Beratungsbefugnis beraten wir
∙in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
∙bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
∙bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG
∙im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
∙bei der Wahl der günstigen Steuerklasse
∙bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
∙bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben
∙bei Dienstleistungen im Haushalt/ an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten)
Wir stellen im Auftrag unserer Mitglieder Anträge auf
∙Lohnsteuerermäßigung
∙Einkommensteuerveranlagung
∙Nichtveranlagungsbescheinigungen
∙Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern)
∙Kindergeld
∙Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage)
∙Wohnungsbauprämie
∙Arbeitnehmersparzulage
∙zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürupversicherungen)
Darüber hinaus errechnen wir Erstattungsansprüche, prüfen die steuerlichen Bescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein bzw. vertreten unsere Mitglieder mit unserer hauseigenen Rechtsabteilung vor Finanzgerichten.
Es kommen auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger in den Genuss der Beratung, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen. Diese Einnahmen dürfen jedoch 13.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 EUR nicht übersteigen. Wenn Sie auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir beraten.
Ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis
Sie zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen 52 und 236 Euro - je nach Höhe Ihrer Einnahmen - plus einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro. Dadurch sind alle Leistungen abgegolten.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.