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Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Am Rönnebecker Hain 2
28777 Bremen
Tel.: 0421 - 6092930
Fax: 0421 - 69009929
Email: vlh@enjoybremen.de
WWW: http://www.vlh-bremen.de


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Wir sind ein seit 1972 tätiger Lohnsteuerhilfeverein, der mit rund 2.800 Beratungsstellen bundesweit vertreten ist.
Als Deutschland größter Lohnsteuerhilfeverein betreuen wir fast 500.000 Arbeitnehmer- und Rentnerhaushalte; Tendenz steigend.

In unseren sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträgen sind z.B. folgende Leistungen enthalten:

- Hohe Kompetenz durch ständige Fortbildung
- Rundumbetreuung i.R. unserer Beratungsbefugnis
- Informationen und Beratungen zu Steuervorteilen
- Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Berechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Schnelle Bearbeitung durch ELSTER
- Prüfung der Steuerbescheide
- Einlegung und Führung von Einsprüchen, nötigen falls auch von Klagen vor den Finanzgerichten

Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden wir nur für Arbeitnehmer, Rentner und Versorgungs-empfänger tätig, die Einkünfte aus nichtselbst-ständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen.
Für diesen Personenkreis beraten wir auch …

Arbeitnehmer und Rentner beraten wir auch zu

- Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen)
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
wenn die Einnahmen aus diesen Nebeneinkünften insgesamt 13.000 € bei Alleinstehenden bzw. 26.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigen.
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung.

Dies erfolgt ausschließlich bei

- Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei:

- Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
- sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir beantragen für Sie bzw. beraten Sie bei:

- „Riester-Bonus“ (steuerl. Auswirkungen)
- Abgeltungssteuer (Beratung) und Freistellungsantrag (gegenüber Kreditinstituten)
- Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage (Beratung und Antragstellung)
- Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
- Richtige Steuerklassenwahl

In unseren sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträgen sind z.B. folgende Leistungen enthalten:

- Rundumbetreuung i.R. unserer
- Beratungsbefugnis
- Informationen und Beratungen
- zu Steuervorteilen
- Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Berechnung des steuerlichen Ergebnisses
- Bearbeitung durch ELSTER
- Prüfung der Steuerbescheide
- Einlegung und Führung von Einsprüchen, nötigenfalls auch von Klagen vor den Finanzgerichten
- Hohe Kompetenz durch ständige Fortbildung



 
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