Der Notar ist dazu berechtigt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften auszustellen und nimmt auch Beglaubigungen und Beurkundungen von bislang nur mündlich existierenden Tatsachen und Beweisen vor. Auch Unterschriften können beglaubigt bzw. beurkundet werden. Der Notar ist letztlich auch für die Hinterlegung von Kostbarkeiten und Geld zuständig, wenn er dazu beauftragt wird. In der Regel ist ein Notar auch als Anwalt tätig. Seine Büroräume befinden sich daher meist in der Rechtsanwaltspraxis. Die beiden Tätigkeiten sind allerdings strikt voneinander getrennt, wenn auch nicht der Arbeitsplatz von einem Notar und Rechtsanwalt in einer Person. Hauptberufliche Notare gibt es ebenfalls.
Zuständigkeit und Einsatzbereiche
Hilfe von einem Notar wird oftmals wegen Beurkundung bzw. Beglaubigung benötigt, wenn es ums Grundstücksrecht geht wie bei einem Grundstücksverkauf- oder Kaufvertrag, aber auch bei sogenannten Grunddienstbarkeiten und beim Grundpfandrecht. Tätig wird ein Notar auch bei Erbrechtsangelegenheiten, wie der Beurkundung von einem Testament, aber auch im Familienrecht bei Scheidungen oder Eheverträgen, bei Vorsorgevollmachten und bei Angelegenheiten, die das Kindschaftsverhältnis betreffen, wenn es um eine Vaterschaftsanerkennung geht oder um Sorgeerklärungen. Und auch wenn eine GmbH gegründet wird oder eine Aktiengesellschaft, tritt der Notar in seiner Funktion in Erscheinung.
Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache
Wie auch die Suche nach einem Rechtsanwalt ist die Suche nach einem Notar reine Vertrauenssache. Viele, die einen Notar benötigen für eine Angelegenheit, die es zu regeln gilt, vertrauen daher aus gutem Grund auf den Anwalt, der auch Notar ist, den sie schon einmal in Anspruch genommen haben oder gehen einem Tipp nach für einen Notar, den ein Bekannter, Freund oder Verwandter für eine Angelegenheit beauftragt hatte und mit diesem Notar sehr zufrieden war was die Abwicklung angeht. Ein Preisvergleich zwischen Notaren kann nicht durchgeführt werden, da deren Honorar für bestimmte Tätigkeiten einer festen Gebührenordnung unterliegt. Doch ohne Vertrauen geht es eben nicht. Es liegt in diesem Bereich nicht daran, dass viele Menschen grundsätzlich in andere Menschen kein Vertrauen haben. Es liegt daran, dass jeder einwandfreie Leistungen erhalten möchte. Denn stimmt etwas nicht in Bezug auf die Beglaubigung, kann sehr viel Geld bzw. sogar das gesamte Vermögen verlorengehen. Der Notar hat dabei im Rahmen seiner Tätigkeit die Aufgabe – und hier kommt ihm seine rechtsanwaltliche Tätigkeit zugute – Verträge und sonstige Dinge auch in Bezug auf ihre Rechtsmäßigkeit und Ordnung bzw. Richtigkeit zu prüfen. Bei den Dingen, die beurkundet bzw. beglaubigt werden müssen oder sollten, handelt es sich schließlich um Bereiche des Lebens, in denen man sich bestens vertreten lassen möchte. Ein wesentlicher Teil der Vertrauenssache ist dabei die Verschwiegenheit und die Vollständigkeit eine Sache.
Notar gesucht und gefunden
Wer nun keine Verwandte, Freunde oder Bekannte hat, der ihm einen Tipp geben kann, ob ein Notar gut ist oder bzw. noch keiner mit einem Notar etwas zu tun hatte, der kann auf dem Onlineportal www.notar-gesucht.de eine effektive Umkreisfrage starten, um sein Wohnort herum. Ein Notar kann natürlich auch in der Nähe der Arbeitsstelle gesucht werden, wenn das zeitlich gesehen günstiger ist bzw. auf dem Weg von der Arbeit nach Hause liegt. Die Suche auf dieser Plattform läuft mit Sicherheit erfolgreich ab. Dann einfach zum Hörer greifen und Termin mit dem Notar vereinbaren.