KATASTERVERMESSUNG:
- Grenzfeststellungen
- Teilungsvermessungen
- Gebäudeeinmessungen
INGENIEURVERMESSUNG:
- Amtliche Lagepläne
- Bestandspläne
- Fassadenvermessung
- Bauwerkabsteckungen
- Beweissicherungen
DATENVERARBEITUNG:
- Geoinformationssysteme
BEWERTUNG GUTACHTEN
Als Vermessungsingenieure sind wir genauso exakt, wie Ihr Lineal zuhause. Doch damit können Sie nur schwer Grenzen, Höhenlinien und Topographie erfassen oder amtliche Lagepläne erstellen.
Wir haben das Werkzeug und die Kompetenz.
Als ÖbVI - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - sind wir vom Land NRW beliehene Freiberufler, die mit hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Vermessung betraut sind.
Wir sind unabhängige und qualifizierte Dienstleister in allen Grunstücks- und Vermessungsfragen.
Das heißt in der Praxis: wir beurkunden.
Darüberhinaus sind wir bei Amts- und Landgerichten als Gutachter tätig.
Spechen Sie uns an, als privater Bauherr, der den Verwaltungsdschungel der Baubehörden lichten will oder einfach nur barrierefrei und schnell durchqueren muß, als Architekt, der im Einzelfall die Auswirkungen des § 6 BauONW erklärt haben möchte, als Investor, der unter Zeitdruck mit spitzem Bleistift sein Projekt entwickelt oder als Stadt, die für den Aufbau eines Geoinformationssystems Hilfe bei der Datenakquise und -pflege benötigt.
Wir helfen und beraten - Sprechen sie uns an.
Ein Lageplan, in vielen Fällen der amtliche Lageplan, ist nicht nur für die Beantragung der Baugenehmigung eine der wichtigsten Unterlagen, sondern auch für Teilungsanträge, Baulasten oder als Anlage zu Notarverträgen erforderlich.
Der Lageplan stellt ein Abbild der Örtlichkeit dar und gibt Ihnen die Möglichkeit, unter Beachtung des baulich Machbaren und rechtlich Zulässigen Ihre Planungen festzulegen.
Die Darstellung des Bestandes erhalten Sie als Vorabzug zur Planung des Projektes.
Dieser Vorabzug beinhaltet alle für den Eigentümer, Bauherren oder Architekten planungsrelevanten Bestandsdaten, wie:
Eigentümerangaben, Baugrundstücksbezeichnung, Grenzsituation, Grenzlängen, Flächeninhalte, Höhenlage über NN, Gebäude auf dem Grundstück und angrenzenden Grundstücken, First- und Traufhöhen, Topografie, Entwässerung, Baulastflächen, Bebauungsplan, baurechtliche Vorschriften,..........
Ist die Planung fertiggestellt und der Grundstückssituation angepasst, wird das Projekt von uns in den Lageplan eingearbeitet und die notwendigen Berechnungen erstellt.
Der endgültigen Lageplan für die Baubehörde beinhaltet Angaben über das geplante Projekt, wie:
Grundriß des geplanten Projektes, Außenmaße, Dachform, Wand-, First- und Erdgeschoßhöhen über NN, Grenzabstände, Abstandflächen, Grundflächen-/ Geschoßflächenzahl, Stellplätze, Zufahrten, Entwässerung, geplante Teilungen, Baulastflächen,.....
Durch die Beurkundung mit Siegel und Unterschrift des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs wird der Lageplan zum Amtlichen Lageplan.