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KFZ-Pfandkredithaus
Inh.: Petra Wittlich
Im Ahlen 9
56269 Dierdorf
Tel.: 02689 - 927010
Fax: 02689 - 927011
Mobil: 0171 - 7451739
Email: limburg@kfz-pfandkredithaus.de
WWW: http://www.kfz-pfandkredithaus.de


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Das KFZ-Pfandkredithaus Wittlich beleiht seit 1995 Fahrzeuge aller Art und das bundesweit.

Wir überbrücken Ihren finanziellen Engpass. Uns dient lediglich der Gegenstand als Sicherheit. Sie haften darüber hinaus nicht persönlich. Dies grenzt unsere Dienstleistung entscheidend von einem Bank-Kredit ab.

Darüber hinaus haben wir uns auf die Beleihung von Booten und Yachten spezialisiert. Diese Dienstleistung bieten wir europaweit an.

Wir verstehen uns als Dienstleister und möchten das unsere Kunden zufrieden sind. Unser Geschäftsbetrieb besteht inzwischen in zweiter Generation, was unserer Philosophie recht gibt. Wir behandeln unsere Kunden mit Respekt und stets freundlich.

Dabei ist für uns keine Anfrage zu speziell. Wir haben die Fachleute in unserem Netzwerk um auch Ihr Fahrzeug oder Boot fach- und sachgerecht zu bewerten.

Auf dieser Grundlage entsteht dann der sogenannte Pfandkreditvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von 3 Monaten. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und in jedem Pfand- oder Leihhaus identisch. An diese Frist sind jedoch nur wir als Pfandleiher gebunden. Vor Ablauf dieser Zeit können wir den Kreditvertrag nicht kündigen und auch das Darlehen nicht zurückfordern. Als Kunde hat man aber zu jeder Zeit die Möglichkeit das Darlehen auszulösen.

Sollte die Inanspruchnahme doch einmal die vollen 3 Monate dauern, hat man natürlich die Möglichkeit seinen Vertrag um weitere 3 Monate zu verlängern. Voraussetzung ist allerdings, dass man dann die bis dahin entstandenen Gebühren und Standgelder entrichtet.

Kommt es doch einmal zum schlimmsten Fall und man kann sein Fahrzeug doch nicht mehr auslösen, so sind wir berechtigt, nach Ablauf des vierten Monats, ohne Zahlung den Gegenstand öffentlich zu versteigern.

Viele Kunden haben Angst, dass Sie dabei Ihr KFZ unter Wert abgeben. Dies ist aber nicht so. Das Gesetz sieht hier eindeutige Regelungen zum Schutz des Kunden vor.

Die Auktion ist öffentlich und muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator oder einem Notar bzw. Gerichtsvollzieher geleitet werden. Durch die öffentliche Bekanntmachung wird sichergestellt, dass ausreichend Bieter erscheinen und ein guter Preis erzielt wird.

Sollte der Erlös die Forderungen des Pfandleihers übersteigen, so sind wir verpflichtet den sogenannten Überschuss an Sie auszuzahlen.

Wir hoffen Ihnen unsere Dienstleistung näher gebracht zu haben und würden uns über Ihre unverbindliche Anfrage freuen.



 
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