Lernen Sie uns kennen - egal ob Minden, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, Hille, Bückeburg, Petershagen, Lübbecke, Hüllhorst, Löhne, Herford, Bünde, Kirchlengern, Hiddenhausen, Rinteln, Enger, Spenge, Bielefeld, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen, Vlotho oder Hannover, - wir sind gerne für Sie persönlich da!
Unsere Spezial Produkte 👇👇👇
Handara - Die Unfallversicherung für den Therapeuten
Versicherungsschutz für Hand und einzelne Finger
Geeignet für: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Chiropraktiker, Osteopathen, Logopäden, Heilpraktiker, Masseure, Krankengymnasten
Immer mehr Selbstständige üben verschiedene Tätigkeiten aus – man spricht dann von Mischbetrieben. Doch was bedeutet das für die Risikoeinstufung in der Betriebshaftpflicht? Was müssen Makler und Kunden beachten und welche Produktlösungen bieten die Versicherer an? Hierüber sprachen wir mit Dimitri Ratke, Geschäftsführer des rs Maklerkontors in Minden.
Welche Erfahrungen machen Sie bei Versicherungen für Mischbetriebe auf Seiten der Kunden?
Dimitri Ratke: Viele Mischbetriebe sind nicht ausreichend beziehungsweise richtig versichert. Denn es wird oft vergessen, alle Nebentätigkeiten im Versicherungsschutz im Laufe der Zeit aufzunehmen. Dies wird übrigens auch oft von den Handwerksunternehmen bei der Erweiterung des Gewerbes beim Gewerbeamt vernachlässigt.
Wo liegen die Probleme der Kunden, insbesondere die von Existenzgründern?
Ein Praxisbeispiel: Gründung eines Galabau-Betriebs. Inhaber fängt mit seinem Vater an und macht zunächst nur typischen Garten- und Landschaftsbau. Kurze Zeit später nimmt er den ersten Auftrag für Abrissarbeiten einer Halle an. Im Winter entschließt er sich, auch Winterdienst anzubieten. Jedoch wird oft versäumt, die neuen Risiken dem Haftpflichtversicherer beziehungsweise Vermittler mitzuteilen.
Wie gehen Sie mit diesem Kundenverhalten um?
Der Kunde wird zu Beginn der Geschäftsbeziehung darauf hingewiesen, dass sämtliche Änderungen anzeigepflichtig sind. Nur wenige machen das in der Praxis und erweitern den Versicherungsschutz geschweige denn das Gewerbe. Der Versicherer schreibt den Kunden in der Regel jährlich an und fragt, ob es Änderungen gab. Aber im Alltag gehen solche Schreiben schon mal unter.
Im Jahresgespräch fragen wir den Kunden anschließend nach Änderungen und dann wird der Versicherungsschutz geprüft. In diesen Fällen muss der bestehende Vertrag angepasst und gegebenenfalls umgedeckt werden, da das neue Risiko beim aktuellen Versicherer unerwünscht ist oder einfach unverhältnismäßig teuer wird.