Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind in Deutschland die treibende Kraft der sozialen Marktwirtschaft. Von ihnen werden die meisten Arbeitsplätze gestellt und immer aufs Neue geschaffen. Diese Unternehmen stehen für Innovation, hohe Anpassungsfähigkeit und Kreativität.
Ihr Erfolg hängt auch von ebenfalls kreativen Beratungs-Partnern ab. Kreativität, Vertrauen und Zutrauen zueinander sind die Brücke zwischen uns und unseren Mandanten.
Auf unserem Berufsweg haben wir die Chancen und Risiken von Klein- und mittelständischen Unternehmen in allen ihren Facetten kennen und beherrschen gelernt. Wir verfügen - zusammen mit unseren Kooperationspartnern - über ausgeprägten betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Sachverstand.
Die Beratung unserer Mandanten erfolgt immer durch ein Mitglied der Geschäftsführung. Als verantwortlicher Ansprechpartner bieten unsere Geschäftsführer jederzeit Kontinuität in Beratung und Betreuung. Sie werden dabei durch ein engagiertes und kompetentes Team ergänzt und unterstützt.
Wir bieten wir Ihnen als kompetente Partner ein breites Leistungsspektrum in den nachstehenden Bereichen:
▪Steuerliche Beratung
-Steueroptimierte Gestaltungen
-Steuererklärungen
-Überprüfung von Steuerbescheiden
-Außenprüfungen
-außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahrensteuerliche
-Bußgeld- und Strafverfahren
-Finanz-, Lohn- und Anlagenbuchführung
▪Betriebswirtschaftliche Beratung
-Gründungen
-Umstrukturierungen
-Finanzierungs- und Anlageberatung
-Einrichtung Rechungswesen
-Organisationsberatung
-Kostenrechnung und Controlling
▪Sachverständigentätigkeit
-Betriebliches Rechnungswesen
-Bewertung kleinerer und mittlerer Unternehmen
-Due Dilligence Prüfung von Unternehmen
-Bemessung von Abfindungen
-Bewertung von Beteiligungen
-Bewertung bei Zugewinnausgleich
-Sanierungsfälle
▪Prüfung
-Jahresabschlüsse von mittelgroßen GmbH * und GmbH & Co. KG *
-Jahresabschlüsse von kleinen Aktiengesellschaften **, GmbH ** sowie Personenhandelsgesellschaften **
-Prüfungen bei bestimmten Kapitalerhöhungen * und Umwandlungen *
-Makler und Bauträger *
-Sonderprüfungen, z.B. bei Unterschlagungen
-Prüfungen nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes
-Geschäftsführungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, etwa bei Stiftungen
▪Treuhandtätigkeit
Verwaltung von Vermögen
Halten von Beteiligungen
Ausüben von Gesellschafterrechten
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung
Insolvenzen und Vergleich
▪Erstellung von Jahresabschlüssen von Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Größenordnungen
* gesetzlich vorgeschriebene Prüfung
** freiwillige Prüfung
Für weiter ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage.