Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – Ihrer vielleicht auch?
Die Zahlen schwanken: Experten gehen von einer Fehlerquote von mindestens 50 bis hin zu 80 Prozent aller ergangenen Bußgeldbescheide aus. Das bedeutet, dass mindestens jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Verkehrsrecht
Doch wichtig für Sie ist nicht nur die abstrakte Fehlerquote, sondern vielmehr Ihr konkreter Einzelfall. Und an diesem Punkt kommt die Rechtsanwaltskanzlei Kotz mit ihren Verkehrsrechtsexperten und ihrer langjährigen Expertise im Verkehrsrecht und sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das Thema Bußgeldbescheide ins Spiel. Der erfahrene Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz, der zugleich als Strafverteidiger bundesweit tätig ist, verfügt nicht nur über die notwendigen Spezialkenntnisse im Bußgeldrecht, sondern kennt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die juristischen „Tricks und Kniffe“, mit denen man sich erfolgreich gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide zur Wehr setzen kann.
Lesen Sie hier unsere Checkliste: Die häufigsten Fehlerquellen in einem Bußgeldbescheid.
Darüber hinaus arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen mit einem renommierten Sachverständigenbüro zusammen, sodass wir Ihnen auch bei technisch eher „kniffligen“ Fragestellungen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen kompetent zur Seite stehen können.
Da wir stetig daran arbeiten, unsere kanzleiinternen Arbeitsabläufe für Sie zu optimieren, bieten wir Ihnen neben der schon seit längerer Zeit für alle Rechtsbereiche bestehenden Möglichkeit der Online-Rechtsberatung nun auch die Gelegenheit, uns Ihren Bußgeldbescheid online über unser Portal zu übermitteln, sodass wir diesen in aller Ruhe einer eingehenden juristischen Prüfung unterziehen können. Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand: Alles, was Sie benötigen, ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sowie einen Internetzugang – um den Rest kümmern wir uns! Auf diese Weise sparen Sie nicht nur Zeit, sondern v.a. auch Geld, da die Prüfung des Bußgeldbescheides für Sie völlig kostenlos und unverbindlich ist. Sollten Sie sich im Anschluss daran entscheiden, uns zu mandatieren, so seien Sie versichert, dass wir – allen voran der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz und sein gesamtes Team – Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz während des gesamten Mandats zur Seite stehen.
Selbstverständlich arbeiten wir dabei mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Und sollten Sie noch Fragen haben – ganz gleich, ob im Vorfeld oder während eines bereits laufenden Mandats – so sprechen Sie uns einfach an.