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Anwaltskanzlei Roland Rodenberg

Abeggstraße 2
65201 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 409168
Fax: 0611 - 409188
Email: info@ra-rodenberg.de
WWW: https://ra-rodenberg.de


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Seit inzwischen mehr als 20 Jahren berate und vertrete ich Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich aus dem Umkreis Wiesbaden, Mainz, Darmstadt und Frankfurt am Main, aber auch aus dem gesamten Bundesgebiet.

Juristische Probleme erfordern in der Regel spezialisierte und individuelle Lösungen. Kein Fall gleicht dem anderen und nichts ist so alt, wie die Rechtslage von gestern. Seriöse anwaltliche Rechtsberatung setzt deshalb aktuelles Spezialwissen voraus. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) verfüge ich über solches Spezialwissen und über langjährige Berufserfahrung. Um den Titel auch künftig zu führen, bin ich verpflichtet, mich auf dem Gebiet des Informationstechnologierechts jährlich fortzubilden. Dies gewährleistet aktuelles Wissen und stellt sicher, dass ich Ihre Interessen optimal vertreten kann.

Mandanten schätzen an meiner Tätigkeit neben der erfolgsorientierten und zügigen Bearbeitung die ihnen stets zuteilwerdende kontinuierliche persönliche Beratung und Betreuung. Ich verstehe mich als modernen Dienstleister. Transparenz, Zuverlässigkeit und besonders eine hohe Qualität meiner Arbeit sind mir sehr wichtig.

Ihr Recht ist bei mir in guten Händen.

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

1) Das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Dazu gehören Verträge über Software, Hardware und Dienstleistungen. Softwareverträge sind Verträge zur Erstellung von Individualsoftware, Verkauf, Vermietung, Leasing, Vertrieb von Standardsoftware, Anpassung von Standardsoftware (Customizing, Parametrisierung), Verträge über IT-Projekte, Outsourcing etc.

2) Das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen.
Dies umfasst Verbraucherverträge (B2C - Business-to-Consumer), welche weitgehend durch das Fernabsatzrecht des BGB (§§ 312b ff, BGB) geprägt sind, mit den dazugehörigen internationalen Bezügen, einschließlich des internationalen Privatrechtes. Hierunter fallen aber auch Internetauktionen (z. B. bei Ebay), Internetplattformen, Web 2.0 und Communitys sowie alle Verträge zwischen Unternehmen, die über elektronische Medien abgeschlossen werden.

3) Das Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologien.
Gemeint ist das Recht geistigen Eigentums, sowohl an Software als auch an den Inhalten im Internet. Besonders hervorzuheben ist das Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht sowie das Domainrecht.

4) Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienst.
Dies betrifft Telekommunikationsgesetz (TKG), das vor allem den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortlaufend gewährleistet werden. Das Telemediengesetz (TMG) regelt demgegenüber die Inhalte und ist Gegenstand des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs (s. o.).

5) Das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien,
einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten.
Der Einzelne soll davor zu schützen werden, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

6) Die Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien.
Hiermit sind die speziell geschaffenen Straftatbestände für Computerkriminalität gemeint, aber auch Regelungen im Urheberrecht. Beispielsweise können Rechtsverletzer (Inhaber von Websites, die gegen Gesetze verstoßen) im Web auf strafrechtlichem Wege ermittelt werden.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie bitte meine Homepage.

Termine können Sie vereinbaren von 9.00 bis 20.00 Uhr, auch an Samstagen. Meine Büroräume befinden sich in unmittelbarer Nähe des Wiesbadener Kurparks.



 
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