Anwalt für Arbeitsrecht.
Sie sind auf der Suche nach einer ziel- und ergebnisorientierten juristischen Beratung? Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Aus diesem Grund müssen arbeitsrechtliche Maßnahmen professionell durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.
Anwalt für Arbeitsrecht - Erfolgschancen vorantreiben
Oftmals ist es schwierig, bei all jenen Regelungen, welche das Arbeitsrecht umfasst, den Durchblick zu behalten. Insbesondere das Arbeitsrecht verlangt nach einer Spezialisierung auf diesem Gebiet. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie bei Ihren arbeitsrechtlichen Belangen mit taktisch smarten Lösungen, einer wertvollen Expertise und gewinnbringenden Erfahrungswerten. Auch Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge von Unternehmen sind von großer Bedeutung. Um zu schnellen und sinnvollen Ergebnissen zu kommen, sind die Besonderheiten im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und im Arbeitsrecht für Arbeitgeber zu beachten. So werden Ihre Erfolgschancen von einem Anwalt für Arbeitsrecht maximal erhöht.
Was ist das Arbeitsrecht?
In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz für Arbeitsrecht. Vielmehr gelten eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und andere verbindliche Bestimmungen. Neben dem Arbeitsvertrag, welcher die Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildet, können Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen, Tarifverträge, Rechtsverordnungen, nationale Gesetze, das Grundgesetz sowie das Europarecht eine Rolle spielen. Zusätzlich ist das Arbeitsrecht in hohem Maße durch das Richterrecht geprägt.
Das Arbeitsrecht kann inhaltlich in zwei Bereiche unterteilt werden:
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dazu zählen neben dem Arbeitsvertrag etwa die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers, die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche und das Kündigungsrecht.
Das kollektive Arbeitsrecht hingegen umfasst das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen, das Tarifvertragsrecht, das Streikrecht sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Es regelt also die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft der Arbeitnehmer und ihren Interessenvertretungen auf der einen Seite (Gewerkschaft, Betriebsrat) und des Arbeitgebers und des Arbeitgeberverbands auf der anderen Seite.