Am 1. April 2008 gründete Herr André Paul Landherr seine eigene Anwaltspraxis in Gütersloh-Friedrichsdorf und war fast 11 Jahre lang als Einzelanwalt tätig, insbesondere in den Rechtsgebieten Zivil-, Arbeits- und Verkehrsrecht.
Ab dem 1. Februar 2019 übernahm Rechtsanwalt Landherr die renommierte Anwaltskanzlei Kolbe, die bereits im Jahr 1987 gegründet wurde und sich in der Königstraße 50 im Zentrum von Gütersloh befindet.
In der neu übernommenen Kanzlei wird er nun von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Inka Kindlein-Herzog sowie von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ulrike Weikert unterstützt.
Die Niederlassung im Ortsteil Friedrichsdorf bleibt als Zweigstelle weiterhin bestehen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in verschiedenen Bereichen, darunter:
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Versicherungsrecht
- Familienrecht
Mit fast 2000 Bundesgesetzen, zahlreichen Landesgesetzen sowie Bundes- und Landesverordnungen kann es eine Herausforderung sein, den Überblick zu behalten. Daher haben Herr Rechtsanwalt Landherr und sein Team aufgrund ihrer spezialisierten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis erlangt, die Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“, „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ (Herr Landherr und Frau Weikert) und „Fachanwältin für Familienrecht“ (Frau Kindlein-Herzog) zu führen.
Zusätzlich ist Frau Rechtsanwältin Weikert auch „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“.
Für Mandate aus diesen Fachgebieten sowie aus dem Mietrecht, Versicherungsrecht und allgemeinen Vertragsrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.