Willkommen bei Rechtsanwalt Jens Graf in Düsseldorf!
Rechtsanwalt Jens Graf wurde 1988 zugelassen. Erstmals im Jahr 1989 veröffentlichte er zum Thema Kapitalanlagerecht in einer juristischen Fachpublikation. Seitdem ist regelmäßig mit diesem Rechtsgebiet befasst.
Seit 1996 liegt dabei der Fokus auf den schadensersatzrechtlichen Folgen des Vergütungswesens bei Anlageempfehlungen von Freien Beratern,Banken und Sparkassen und dem "Gegenstück" zu sog. Vertriebsaufwendungen etwa der Kapitalverwaltungs - und Fondsgesellschaften.
Rechtsanwalt Jens Graf und seine Mitstreiter sind ausschließlich im Recht der Vermögensverwaltung und dem Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten die Anlegerseite.
Die erlangten Erfahrungen aus der langjährigen erfolgreichen Befassung mit einer Vielzahl individueller Fälle fließen ein in jedes aktuelle und zukünftige Mandat ein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!