Willkommen bei Reinhard Heermann Anwaltskanzlei in Dortmund - Hombruch!
Wir wollen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und haben uns daher zu unserer Aufgabe gemacht, Ihnen Probleme abzunehmen und Sie vorbeugend zu beraten, damit Ihre Rechte gewahrt werden.
Eine gründliche Beratung steht am Anfang eines jeden Mandatsverhältnisses. Erster Schritt ist hierbei die gemeinsame Aufarbeitung des der Problemstellung zugrunde liegenden Sachverhalts. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Aufklärung über das zu erwartende Kostenrisiko.
Am Ende einer Beratung steht eine Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten, wie in Ihrer Sache weiter vorgegangen werden kann. Dabei erhalten Sie einen konkreten Vorschlag, wie Sie Ihr Ziel am Besten erreichen. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise liegt dann jedoch allein bei Ihnen.
In jedem Fall erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung des Beratungsergebnisses.
Außergerichtliche Vertretung
Die außergerichtliche Vertretung kann in einem Schreiben an die Gegenseite oder an eine Behörde bestehen. In manchen Fällen bietet sich aber auch ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite an.
Ziel der außergerichtlichen Vertretung ist in jedem Fall die Herbeiführung einer gütlichen Einigung ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Eine gütlicher Einigungsversuch hat insbesondere deswegen immer Priorität, weil hierdurch in erheblichem Umfang Kosten gespart werden können und das persönliche Verhältnis zur Gegenseite nicht in dem Maße belastet wird, wie durch einen Gerichtsprozess.
Prozessführung
Nicht immer lässt sich aber eine gütliche Einigung herbeiführen, oftmals ist ein Prozess unvermeidbar. Zum Beispiel, weil Ihr Gegner hart bleibt und Sie nur mit gerichtlicher Hilfe zu Ihrem Recht kommen.
Auch vor einer gerichtlichen Vertretung steht jedoch immer die sorgfältige Prüfung der Rechtslage, die Aufklärung über die Erfolgsaussichten und eine umfassende Beratung über alternative Vorgehensweisen und das Kostenrisiko.
Zu meinen Rechtsgebieten gehören:
-Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
-Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Schwerpunkte im Bereich des Individualarbeitsrechts und Betriebsverfassungsrecht insbesondere der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
-Mietrecht
Unsere mietrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung umfasst sowohl das Gewerbemietrecht, als auch das Wohnungsmietrecht. Schwerpunkt bildet hier die Beratung von Vermietern und Mietern bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Vermietung von gewerblich und privat genutzten Immobilien, Beratung und Vertretung bei Kündigungen, Modernisierungen, Mietmängeln und sonstigen Leistungsstörungen, Beitreibung von Zahlungsrückständen sowie Vertretung in Räumungsverfahren.
-Familienrecht
Die Zahl der geschiedenen Ehen steigt nahezu jährlich. Hieraus entsteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen. Wir bieten umfassende Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Eheverträgen. Weiterhin beraten und vertreten wir Parteien anlässlich Trennung und Scheidung hinsichtlich aller daraus resultierender Folgen insbesondere das Scheidungsrecht selbst, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, elterliche Sorge für gemeinsame Kinder, Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens. Unser Prinzip ist es dabei, durch Verhandlung mit der Gegenseite nach Möglichkeit einvernehmliche und für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu erarbeiten und so lange und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden. Scheitern derartige Bemühungen, vertreten wir die Interessen des Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck.
-Baurecht
Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Werkvertragsrechts. Für Handwerker und Bauunternehmer sowie Architekten bieten wir Hilfe in der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Die Interessen von Bauherren gehen überwiegend dahin, Unterstützung in der Durchsetzung ihrer Erfüllungs-und Gewährleistungsansprüche aus dem Bau-/Handwerkervertrag zu erhalten. In beiden Bereichen richtet sich unser Augenmerk zunächst auf die Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen, um möglichst langwierige gerichtliche Verfahren und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die anschließende Vertretung in gerichtlichen Verfahren, falls außergerichtliche Bemühungen zur Streitbeilegung scheitern, entspricht unserem regelmäßigen Arbeitsbild.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!