Rechtsanwalt Flauaus Bensheim Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Strafrecht und Verkehrsrecht aus der Sicht des anwaltlichen Praktikers
Nur durch die Konzentration auf einige wenige Rechtsgebiete ist ein Anwalt heute noch in der Lage, die Materie zu beherrschen. Nur ein spezialisierter Anwalt kann guten Gewissens von seinen Mandanten das erforderliche Vertrauen erwarten. Daher bearbeite ich seit Beginn meiner Tätigkeit 1994 fast ausschließlich Fälle aus den Bereichen Strafrecht (Fachanwalt seit 1997) und Verkehrsrecht ((Fachanwalt seit 2005). Diese Gebiete sind weit genug und umfassen vor allem die folgenden typischen Tätigkeitsfelder:
Verkehrszivilrecht
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen einschließlich Schmerzensgeld, Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden
- Gebraucht- und Neuwagenkauf, also insbesondere die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Kraftfahrzeug-Leasing
- Ansprüche gegen die Kaskoversicherung
Verkehrsverwaltungsrecht
- Fahrerlaubnisentziehung und sonstige Fahrerlaubnismaßnahmen
- Punkte in Flensburg nach dem Mehrfachtäterpunktesystem
- medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Probeführerschein
- Fahrtenbuchauflagen
Straßenverkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Nötigung im Straßenverkehr
- Straßenverkehrsgefährdung
- Trunkenheitsfahrt
- Fahrerfluch
- fahrlässige Körperverletzung
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß usw.
- Fahrverbot
Strafverteidigung
- Kapitalstrafsachen, Tötungsdelikte
- Körperverletzung, Vergewaltigung, Mißbrauch
- Betäubungsmittelsachen
- Vermögensstrafrecht und Wirtschaftsstrafsachen, Betrug, Untreue
- Berufungs- und Revisionsverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Untersuchungshaft
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.