Willkommen bei Rechtsanwalt Rüdiger Kaulmann - Ihr Fachanwalt für Strafrecht!
In den Kanzleiräumlichkeiten in der Hechinger Oberstadt werden schon seit Jahrzehnten anwaltliche, in früherer Zeit auch notarielle Dienstleistungen angeboten. Das Gebäude, vielen Hechingern als „Kleinbach-Haus“ bekannt, zeichnet sich im Eingangsbereich durch eine große Glasfront aus; die Kanzlei selbst befindet sich im Untergeschoss.
In den letzten 10 Jahren vor 2012 wurde die Kanzlei erfolgreich von Herrn Rechtsanwalt Dr. Karsten Neinhaus als Einzelanwalt betrieben. Seit Juli 2012 habe ich die wesentlichen Kanzleigeschäfte übernommen. Herr Rechtsanwalt Dr. Neinhaus, welcher in der Folge noch vertretungsweise für mich tätig war, ist nunmehr seit Ende Dezember 2015 im Ruhestand.
Während meiner anwaltlichen Tätigkeit in der Kanzlei Dr. Patzelt & Partner in Horb seit 2005 - von 2009 bis 2012 wurde in Hechingen bereits eine Zweigstelle der Kanzlei unterhalten - habe ich mich zum Fachanwalt für Strafrecht fortgebildet. Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit lag mein Schwerpunkt schon immer im Bereich der Verteidigung von Mandanten im gesamten Straf- und Bußgeldrecht. Schon in meiner Zeit in Horb a.N. habe ich immer wieder Mandate in benachbarten Landgerichtsbezirken geführt. Reichlich Erfahrung mit Verteidigungen habe ich seit meiner Anwaltszulassung deshalb nicht nur in den Landgerichtsbezirken Hechingen und Rottweil, sondern insbesondere auch in Tübingen, Stuttgart, Konstanz, Ravensburg, Karlsruhe und Freiburg gesammelt. Ich bin aber auch landes- und in immer wieder sogar bundesweit als Verteidiger aufgetreten; eine örtliche Zulassungsbeschränkung für Rechtsanwälte besteht nicht.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt seit jeher in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate; hierbei wurden von mir sowohl Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber beraten und vertreten. Ich befinde mich bereits in der ersten Phase zur Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ebenfalls wurden und werden von mir eine Vielzahl von verkehrsrechtlichen Mandaten geführt. Dabei handelte es sich oft um Unfallregulierungen, aber auch in Überschneidung zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenreferat um eine große Anzahl von Führerscheinsachen.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt bildet für mich, nicht zuletzt aufgrund der medizinischen Vorbildung zum Rettungsassistenten, das Medizinrecht. Dieses Interesse und meine langjährige Tätigkeit im Rettungsdienst kommt meinen Mandanten nicht nur bei der Unfallregulierung zugute, sondern auch bei der Bearbeitung von Fällen nach ärztlichen Behandlungsfehlern. In sämtlichen Fällen aus dem Bereich des Rettungsdienstes selbst, seien es nun Sachverhalte aus dem Verkehrsrecht (hier v.a. Unfälle auf der Anfahrt zum Einsatzort), dem Strafrecht, dem Zivilrecht oder dem Arbeitsrecht stehe ich Ihnen als erfahrener Partner zur Seite, der die Tätigkeit als Rettungsassistent aus eigener Anschauung bestens kennt.
Mandate aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts haben in den vergangenen Jahren ebenfalls einen hohen Prozentsatz meiner Arbeit ausgemacht. Eine Vielzahl von Fällen stammte hierbei aus dem Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht. Auch familienrechtliche und erbrechtliche Mandate werden nach vorheriger Rücksprache geführt.
Es wurden und werden von mir auch künftig Mandate aus anderen Rechtsgebieten nach vorheriger Absprache bearbeitet; sprechen Sie mich einfach an.