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Fahrerflucht Anwalt
Orkun Artiisik
Alt-Moabit 83
10555 Berlin
Tel.: 030 - 52642991
Email: info@fahrerflucht.eu
WWW: https://fahrerflucht.eu


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Der Anwalt für Fahrerflucht in Berlin bietet rechtliche Beratung beim Vorwurf der Fahrerflucht bzw. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Auf dem Portal der Kanzlei für Verkehrsrecht gibt es zahlreiche Informationen zum Thema Unfallflucht, wie zum Beispiel Fahrerflucht mit Bagatellschaden, Unfallflucht mit dem Fahrrad und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Personenschaden. Interessierte erfahren, welche Strafen und Sanktionen bei Fahrerflucht drohen und können die kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt für Fahrerflucht nutzen. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und gehört zum Verkehrsstrafrecht. Beim Vorwurf der Unfallflucht sollte man sich an den erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht und Fahrerflucht wenden. Die Kanzlei für Fahrerflucht informiert Mandanten über die rechtliche Lage und übernimmt die rechtliche Vertretung bei Verhandlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Begeht man eine Fahrerflucht, macht man sich gemäß § 142 StGB strafbar. Beim Vorwurf gemäß § 142 StGB ist es ratsam die rechtliche Beratung vom Anwalt für Fahrerflucht und Unfallflucht zu nutzen. Der Rechtsanwalt berät auch beim Vorwurf der Fahrerflucht in der Probezeit und bietet eine kostenlose Erstberatung. Weitere Vorwürfe, die in den Zuständigkeitsbereich fallen, sind die Fahrerflucht mit dem Rad, Fahrerflucht bei Wildunfall und Fahrerflucht unter Einfluss von Drogen und Alkohol am Steuer. Der Anwalt für Fahrerflucht in Berlin bietet rechtliche Beratung beim Vorwurf der Fahrerflucht bzw. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Auf dem Portal der Kanzlei für Verkehrsrecht gibt es zahlreiche Informationen zum Thema Unfallflucht, wie zum Beispiel Fahrerflucht mit Bagatellschaden, Unfallflucht mit dem Fahrrad und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Personenschaden. Interessierte erfahren, welche Strafen und Sanktionen bei Fahrerflucht drohen und können die kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt für Fahrerflucht nutzen. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und gehört zum Verkehrsstrafrecht. Beim Vorwurf der Unfallflucht sollte man sich an den erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht und Fahrerflucht wenden. Die Kanzlei für Fahrerflucht informiert Mandanten über die rechtliche Lage und übernimmt die rechtliche Vertretung bei Verhandlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Begeht man eine Fahrerflucht, macht man sich gemäß § 142 StGB strafbar. Beim Vorwurf gemäß § 142 StGB ist es ratsam die rechtliche Beratung vom Anwalt für Fahrerflucht und Unfallflucht zu nutzen. Der Rechtsanwalt berät auch beim Vorwurf der Fahrerflucht in der Probezeit und bietet eine kostenlose Erstberatung. Weitere Vorwürfe, die in den Zuständigkeitsbereich fallen, sind die Fahrerflucht mit dem Rad, Fahrerflucht bei Wildunfall und Fahrerflucht unter Einfluss von Drogen und Alkohol am Steuer.



 
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