Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinrich Gross in Augsburg!
Seit über drei Jahrzehnten ist unsere Kanzlei bundesweit als hochspezialisierter Ansprechpartner in allen Fragen des Bau-, Architekten-, Ingenieur-, Vergabe-, Miet-, Wohnungseigentums- und Arbeitsrechts tätig. Die Kanzlei wurde 1974 von Rechtsanwalt Dr. Heinrich Groß gegründet und nach dessen überraschendem Tod im Jahr 2006 von Rechtsanwältin Dr. Christine Reiner übernommen, die bereits seit 1997 Teil des Teams ist. Mit einem klaren Fokus auf wenige eng abgegrenzte Rechtsgebiete setzen wir die erfolgreiche Arbeit mit höchster Spezialisierung fort.
Unsere Mandanten profitieren von einer Expertise, die nicht nur rechtliche Präzision gewährleistet, sondern auch ein tiefes technisches Verständnis bietet. In unserer langjährigen Tätigkeit haben wir uns intensiv mit sämtlichen Gewerken und Leistungen rund um Bau-, Architekten-, Ingenieur-, Vergabe-, Miet-, Wohnungseigentums- und Arbeitsrecht auseinandergesetzt. Dabei berücksichtigen wir stets nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern vor allem auch die wirtschaftlichen Ziele und Konsequenzen, die für unsere Mandanten von zentraler Bedeutung sind.
Um eine individuelle und persönliche Betreuung zu gewährleisten, haben wir uns bewusst gegen die Struktur einer Großkanzlei entschieden. Diese Entscheidung ermöglicht uns, jeden Mandanten in seinem konkreten Anliegen umfassend zu begleiten. Bei uns steht der direkte Kontakt im Vordergrund, sodass Sie stets mit dem verantwortlichen Rechtsanwalt zusammenarbeiten und sicher sein können, dass Ihr Anliegen durchgängig von einer Person betreut wird. So schaffen wir die Grundlage für eine effiziente, sorgfältige und zeitnahe Bearbeitung jedes Falls.
Unsere Tätigkeit ist nicht nur auf die Region beschränkt, sondern erstreckt sich seit Jahrzehnten über die gesamte Bundesrepublik hinaus. Mit dem Wegfall der Zulassungsbeschränkungen vor Land- und Oberlandesgerichten begleiten wir unsere Mandanten persönlich in Verhandlungen, unabhängig davon, in welchem Gerichtsbezirk diese stattfinden. Diese persönliche Präsenz stellt sicher, dass die vorab entwickelte Prozessstrategie konsequent umgesetzt wird, auch wenn dies mit einem erhöhten Reiseaufwand verbunden ist. Unsere Mandanten schätzen diesen Ansatz, der eine stringente und professionelle Vertretung garantiert.
Zu unseren langjährigen Mandanten zählen deutschlandweit und international tätige Bauherren, Investoren, Planer, Unternehmen und Handwerksbetriebe, die sich auf unsere fachliche Kompetenz und individuelle Betreuung verlassen. Neben der Begleitung von Projekten in zahlreichen deutschen Städten wie München, Berlin, Frankfurt und Stuttgart sind wir auch bei internationalen Großprojekten, beispielsweise in Spanien und Frankreich, tätig. Ein erheblicher Teil unserer Mandate entsteht zudem durch Direktbeauftragungen von Berufshaftpflichtversicherern, die uns mit der Vertretung von Architekten, Ingenieuren, Unternehmern und Privatpersonen betrauen.
Um den stetig wachsenden Anforderungen und der fortlaufenden Entwicklung der Gesetzeslage gerecht zu werden, haben wir uns auf wenige ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert. Diese Spezialisierung erlaubt es uns, unsere Mandanten stets auf höchstem Niveau zu beraten und zu vertreten. Unsere Schwerpunkte liegen im privaten Baurecht, im Architekten- und Ingenieurrecht, im Vergaberecht, im Wohnungseigentumsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht. Auch im Bereich des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen mit umfassendem Know-how zur Seite.
Für ausführlichere Informationen laden wir Sie ein, unsere Webseite zu besuchen oder uns direkt zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen und gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.