Anwaltskanzlei Heymel berät seit mehr als 18 Jahren in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht, Urheberrecht) und den Bereichen des IT-Rechts und Arbeitsrechts. In den Bereichen es Zivilrechts Wir wollen zufriedene Mandanten mit einer langjährigen Geschäftsbeziehung. Unsere Mandanten schätzen neben unserer fachlichen Qualifikation und unserem Engagement vor allem unsere klare und sachliche Auseinandersetzung mit Problemen.
Markenrechte und Kennzeichenrechte sind die wesentlichen Vermögensbestandteile eines jeden Unternehmens. Sie sichern Ihnen als Unternehmer die Wiedererkennung Ihres Unternehmens und Abgrenzung zu Ihrem Wettbewerb. Außerdem bietet ein eingetragener Markenschutz eine Sicherheit für den Bestand Ihrer geschützten geschäftlichen Bezeichnung.
Wussten Sie, dass eine Markenanmeldung mit Schutzbereich für Deutschland oftmals mit weniger Kosten verbunden ist, als eine einzige Werbeanzeige in einer Zeitschrift?
Ohne Markenschutz passiert es nicht selten, dass hohe Kosten für Werbung und Marketing plötzlich völlig nutzlos aufgewendet worden sind, da die Benutzung eines beworbenen Namens von heute auf morgen eingestellt werden muss.
Unsere Qualifikation als Anwalt für Markenrecht besteht in einer langjährigen Spezialisierung auf das Markenrecht. Seit dem Jahr 2002 haben wir etliche hundert Marken national und international betreut und zahlreiche Verfahren begleitet. Marken sind unsere große Leidenschaft. Im internationalen Bereich arbeiten wir eng mit Kollegen im Ausland zusammen. So können wir Ihr Markenrecht auch im Ausland effektiv verteidigen und schützen. Rechtsanwalt Heymel ist seit 2006 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Die Verhandlungsführung ist mit der wichtigste Teil der Konfliktlösung und dient der Vermeidung eines langjährigen Gerichtsverfahrens mit ungewissem Ausgang. Hierbei gilt es, eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu finden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Konflikte auf Missverständnissen der zurückliegenden Kommunikation beruhen. Mit einer sachlichen und zielorientierten Verhandlungsführung können die Missverständnisse oftmals aufgeklärt werden. In vielen Fällen konnten wir sogar eine Schlichtung des Konflikts mit anschließender Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehung erreichen.
Wenn Verhandlungen erfolglos sind führen für wir für Sie mit aller Entschlossenheit Zivilprozesse vor den nationalen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Wir können hierbei eine hervorragende Erfolgsbilanz vorweisen und haben Erfahrungen auch bei internationalen Gerichten gesammelt.
Wir stimmen uns eng mit unseren Mandanten in der Risikobewertung ab und bewerten drohende oder eingereichte Klagen hinsichtlich Erfolgsaussichten, außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeit. Die Sachverhaltsaufklärung spielt hierbei eine große Rolle, bei welcher wir Sie umfassend unterstützen. Im Rahmen der Beratung versuchen wir juristisch komplizierte Formulierungen zu vermeiden und bemühen uns, klare und verständliche Aussagen zu treffen. Wenn es sein muss führen wir den Prozess auch auf aggressive Weise. Grundsätzlich stehen aber Effektivität und Kosteneffizienz für unsere Mandanten immer im Vordergund.
In dringenden Fällen vertreten wir auch im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung Abschlusserklärung)
International arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen und koordinieren für unsere Mandanten die gesamte Prozessphase. Hierbei stehen wir stets beratend und unterstützend beiseite um Barrieren bei juristischen und sprachlichen Problemen zu minimieren.