Die Kanzlei an Ihrer Seite mit Schwerpunkt Insolvenzrecht!
Die Anwaltskanzlei Gutmann wurde 2003 gegründet – und von Beginn an lag der Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Gutmann auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Ihr Hauptaugenmerk richtet sie dabei auf die außergerichtliche Schuldenbereinigung, d.h. Mandanten werden bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens umfassend und qualifiziert beraten und betreut.
Selbstverständlich steht Frau Rechtsanwältin Gutmann Ihnen aber auch während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode mit (rechtlichem) Rat zur Seite. Besonders wichtig ist es ihr nämlich, bei allen rechtlichen Fragen und Problemen Ihre menschlichen Sorgen und Nöte nicht außer Acht zu lassen und gemeinsam mit Ihnen und Ihren Gläubigern zu einer von allen Beteiligten getragenen Lösung zu gelangen.
Nicht für jeden Mandanten ist ein (gerichtliches) Insolvenzverfahren die richtige Lösung. Auch vor einer entsprechenden Antragstellung kann ein Fachanwalt für Insolvenzrecht viel unternehmen. Dazu gehören insbesondere Gespräche und Verhandlungen mit Gläubigern, um einen Schuldenerlass, einen Schuldenschnitt oder eine für den Schuldner tragbare Ratenzahlung offener Forderungen zu erreichen. Diese außergerichtliche Schuldenbereinigung kann sich durchaus über Monate hinziehen, ist aber häufiger als von dem Mandaten erwartet mit Erfolg gekrönt.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.