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Rechtsanwälte Hauber & Hauber

Weinstraße 60
67480 Edenkoben
Tel.: 06323 - 3074
Fax: 06323 - 3479
Email: kanzlei@recht-hauber.de
WWW: http://recht-hauber.de


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Gelegen in einer von Weinbau geprägten Region, umgeben von Weinreben, hat unsere Kanzlei einen ihrer Schwerpunkte im Weinrecht. Zu unseren Mandanten zählen namhafte Weingüter und Winzer aus dem Rheingau, aus Mosel-Saar-Ruwer, Baden, Franken und natürlich der Pfalz, die wir auch im Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht beraten und betreuen.

Viele Unternehmen, auch aus anderen Branchen, begleiten wir seit Jahren beratend in den Bereichen Arbeitsrecht, Handels– und Gesellschaftsrecht, Baurecht und Zivilrecht. Die genaue Kenntnis der Unternehmensstrukturen gewährleistet eine individuelle und erfolgreiche Vertretung.

Wir legen Wert auf eine vorausschauende Beratung, um mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkennen und vermeiden zu können. Für unsere Mandanten arbeiten wir oft im Team, um gemeinsam kreative Lösungen zu entwickeln.

Der Erfolg bestätigt uns.

Auch Privatpersonen, z.B. Bauherren, Winzer, angestellte Arbeitnehmer etc., profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in unseren Schwerpunktbereichen.

Als empfohlene Kanzlei des Bundes der Energieverbraucher e.V. vertreten wir im Energierecht Privatverbraucher, Firmen und Gemeinden deutschlandweit. Unsere Kanzlei konnte große Erfolge bei der Vertretung von privaten und gewerblichen Verbrauchern gegen die jeweiligen Versorger in der jeweiligen Versorgungsart (Strom, Gas, Fernwärme, Heizstrom) verbuchen. Die Presseberichterstattung ist über das Internet abrufbar.

Langjährig tätig sind wir im Bereich Baurecht. In diesem Bereich hat sich Herr Rechtsanwalt Mathias Hauber auf die Vertretung von privaten Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauträgern spezialisiert. Vertiefte Kenntnisse bauphysikalischer Zusammenhänge sind aus der jahrelangen Beschäftigung mit Gutachten aus diesem Bereich gegeben.

Unsere Kanzlei ist eine Vertrauenskanzlei des CDH (Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb e.V.). Wir beraten Sie bei allen Fragen zum Recht der Handelsvertretung.

Alle Anwälte der Kanzlei betrachten das Erbrecht als Interessenschwerpunkt. Wir beraten Sie bei der Abfassung Ihres Testaments oder Erbvertrages, machen Sie auf Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösung aufmerksam und helfen Ihnen, wenn Sie wegen eines Erbfalles in Anspruch genommen werden oder Ihre Rechte durchsetzen wollen.

Aus der Vertretung im Baurecht haben wir uns vertiefte Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht angeeignet. Herr Rechtsanwalt Mathias Hauber und Frau Rechtsanwältin Verena Wilhelm beraten Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft oder als einzelnen Wohnungseigentümer/in. Auch in Ihrer Funktion als Verwalter/in beraten wir Sie gerne.

Auch bei mietrechtlichen Fragestellungen beraten wir Sie umfassend. Wir kennen die Interessen beider Seiten. Daher können Sie sich in jedem Fall an uns wenden, sei es als Vermieter, sei es als Mieter.

Den Forderungseinzug Ihrer Forderungen übernehmen wir gerne. Wir sind schnell, gründlich und arbeiten ergebnisorientiert.

Im Strafrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Mathias Hauber das Mandat, soweit Ihnen ein Delikt oder eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Große Erfahrung hat die Kanzlei auch in der Wahrnehmung von Strafmandanten aus dem Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Weinstrafrecht.



 
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