Seit 1998 bin ich als Rechtsanwältin in Berlin tätig und habe im Jahre 2004 die „Anwaltskanzlei Ränke“ gegründet.
Nach meiner Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht im Jahre 2004 habe ich den Schwerpunkt meiner Tätigkeit fast ausschließlich auf das Familien- und Erbrecht gelegt.
Gerade bei der Beratung und Vertretung in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten lege ich wegen der damit oftmals einhergehenden emotionalen Belastung großen Wert auf eine persönliche Betreuung der Mandanten und auf eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich möchte Ihnen hierdurch ermöglichen, sich mit ALLEN diesbezüglichen Fragen und Problemen jederzeit persönlich, vertraulich, bedenkenlos und vor allem unkompliziert an mich zu wenden. Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen folgend, werde ich unter Berücksichtigung der rechtlichen Erfordernisse eine aus Zeit-, Kosten- und nicht zuletzt "Nerven"-gründen oftmals zu bevorzugende einvernehmliche Klärung vor und mit den entsprechenden Beteiligten anstreben.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit:
>Familienrecht (Auszug)
-Beratung und Vertretung in Trennungssituationen
-Scheidungsverfahren
-Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
-Sorgerecht, Umgangsrecht
-Hausrat, Ehewohnung
-Vermögensrechtliche Auseinandersetzung
-Klärung gemeinsam bestehender Verbindlichkeiten
-Immobilienauseinandersetzung
>Erbrecht
-letztwillige Verfügung, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
-Testament und Erbvertrag
-Erbscheinsverfahren
-Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Anfechtung, Erbausschlagung
-Pflichtteilsrecht
-Erben im Ausland, EU-Erbrechtsverordnung
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.