Wir sind zwei erfahrene Fachanwälte. Wir beschränken unsere Tätigkeit auf das Sozialrecht, weil wir wissen, dass niemand alle Felder eines Fachs beherrschen kann. Ohnehin gibt es viel zu wenig Juristen, die im Bereich des Sozialrechts kompetent tätig sind. Also fühlen wir uns verantwortlich dafür, dabei mitzuhelfen, dass die Menschen auch auf diesem oft so vernachlässigten Gebiet zu ihrem Recht kommen.
Allerdings bedingt das auch einen hohen Fortbildungsaufwand. Auch ist Arbeit ohne Ablenkung notwendig. Deswegen sind wir nicht ständig telefonisch erreichbar. Der Dienstleister, der unser Telefon bedient, leitet aber alle Nachrichten an uns sofort weiter. Wir melden uns, sowie der Arbeitsanfall das erlaubt.
Wir korrespondieren sehr gern durch Email. Wenn Sie das - auch aus Gründen des Datenschutzes - nicht wollen, führen wir den Schriftwechsel allein auf Papier. Informationen, die unbedingt nicht in dritte Hände gelangen sollen, sollten Sie uns durch Email nicht zukommen lassen.
Die Rechtsordnung wird immer komplexer. Wir beschränken unsere Tätigkeit deswegen. Unsere Schwerpunkte sind:
Sozialrecht für Versicherte:
-Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) Schhwerbehinderung, Eingliederungshilfe, Rehabilitation, Opferentschädigung etc.
Sozialrecht für Beitragszahler und Unternehmen:
-besonders auch bezüglich Sozialversicherungspflicht und Beitragsrecht für Krankenkassen- bzw. Rentenversicherungsbeiträge, Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, Scheinselbstständigkeit usw.,
-auch in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
-Zusatzversorgung/betriebliche Altersversorgung
-Berufsständische Versorgungswerke - Befreiungsrecht von DR
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.