Die Anwaltskanzlei Uphoff & Henke aus Werne heißt Sie herzlich willkommen!
Das Recht wird immer komplexer. Unternehmen und Privatpersonen sind daher auf umfassende qualifizierte Beratung und Betreuung angewiesen.
Die Kanzlei bietet sowohl privaten als auch geschäftlichen Mandanten eine umfassende und kompetente Beratung, in sämtlichen Vertragsangelegenheiten sowie eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten.
Zum Werdegang der Kanzlei Uphoff & Henke
Die Rechtsanwälte Klaus Uphoff und Jürgen Henke schlossen sich 1989 zu einer Sozietät zusammen. Zuvor waren sie bereits langjährig in der Kanzlei Drees, Uphoff und Henke in Werne tätig. Im Jahre 2000 erfolgte der Umzug der Kanzlei in das neu errichtete Gebäude an der Stockumer Straße 30 in Werne.
Die Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.
Ihre Kompetenzen im Bereich Recht und Wirtschaft werden durch ständige Kooperationspartner, auch aus dem Bereich der Steuer- und Wirtschaftsberatung hervorragend ergänzt.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.