Fachanwältin für Familienrecht und Spezialistin im Erbrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht und Spezialistin für Erbrecht berate und vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen familienrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten. Rechtliche Auseinandersetzungen im Familienrecht und im Erbrecht erfordern auch Einfühlungsvermögen, denn meist wirken sich die Folgen in allen Lebensbereichen aus.
Während im Erbrecht ganze Familien im Streit zu zerbrechen drohen, geht es im Familienrecht oftmals um schmerzvolle, sehr persönliche Auseinandersetzungen.
Im Vordergrund meiner anwaltlichen Tätigkeit steht deshalb die außergerichtliche Klärung, bei der es darum geht, alle Möglichkeiten außerhalb des Gerichtssaals auszuloten und auszuschöpfen.
Fachanwältin für Familienrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse der Personen, die durch eine verwandtschaftliche oder familiäre Beziehung miteinander verbunden sind. Im Familienrecht geht es aber auch um verschiedene Vertretungsfunktionen, beispielsweise Pflegschaft und Vormundbestellung.
Hochzeit, Partnerschaft, Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Beziehungen begründen umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten, die umso schwerer wiegen, wenn Beziehungen zerbrechen.
Gerade im Falle einer Scheidung gibt es eine Vielzahl rechtlicher Folgen zu klären.
Dazu gehören vor allem der nacheheliche Unterhaltsanspruch, die Beantragung des Zugewinnausgleichs und mögliche Rentenansprüche, die Aufteilung des Hausrats und der gemeinsamen Wohung oder die Auseinandersetzung eines gemeinsamen Hauses.
Sind Kinder aus der Partnerschaft hervorgegangen, müssen Absprachen über das Sorgerecht, das Umgangsrecht sowie den Kindesunterhalt getroffen werden.
Diese mit der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft verbundenen Folgen lassen sich mitunter in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erörtern und verbindlich festschreiben.
Spezialistin für Erbrecht
Das Erbrecht bietet reichlich Nährboden für rechtliche Auseinandersetzungen.
Andererseits ist es auch ein Rechtsgebiet, das dem Erblasser eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten bietet, um Streitigkeiten vorzubeugen und zu vermeiden.
Voraussetzung ist allerdings, dass Sie diese Möglichkeiten kennen und rechtssicher ausschöpfen.
Im Erbrecht kommt es auch darauf an, Sach- und Geldwerte möglichst ohne finanzielle Einbußen auf die Nachkommen zu übertragen, beispielsweise im Wege einer Schenkung.
Ich berate Sie zuverlässig in allen Fragen rund um das Abfassen eines Testaments oder eines Erbvertrags und stehe Ihnen auch zur Seite, wenn es darum geht, Ihren Nachlass zu organisieren, Nachfolgeregelungen zu treffen oder Immobilien zu vererben.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche oder Pflichtteilsansprüche.
Mein Versprechen:
Als Fachanwältin für Familienrecht und Spezialistin im Erbrecht berate ich Sie nicht nur fachlich, sondern lege Wert auf eine vertrauensvolle Basis, die es möglich macht, mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen zu agieren.
Ich vertrete Ihre Interessen, unterstütze Sie hinsichtlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und streite mit Sachverstand und fachlicher Kompetenz außergerichtlich und gerichtlich für Ihre Rechte.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.