Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
In allen Bereichen des Familienrechtes verfüge ich als Fachanwältin für Familienrecht über umfangreiche Expertise und Verhandlungsgeschick. Zusätzlich berate und vertrete ich Sie im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge, oftmals greifen diese beiden Rechtsgebiete ineinander und es empfiehlt sich in beiden Bereichen erfahren zu sein. In der Hauptsache verfolge ich die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, in geeigneten Fällen kann dieser Vorgang durch Mediation begleitet werden.
In meiner Arbeit lasse ich mich leiten vom Grundsatz “jus est ars boni et aequi” – Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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Erbrecht
Ich berate in erbrechtlichen Angelegenheiten zu Lebzeiten und Erbfall. Unter Gesichtspunkten des Vermögenserhalts in der Familie, der Vermögensnachfolge und unter steuerlichen Aspekten spielt die testamentarische Gestaltung eine wichtige Rolle. Bei der Abwicklung von Nachlässen innerhalb einer Erbengemeinschaft oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten ist in vielen Fällen anwaltliche Begleitung und Vertretung erforderlich und empfehlenswert. Ich biete selbstverständlich auch die Prozessführung bei Verfolgung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen oder Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen an.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.