Erfolg durch Spezialisierung und Erfahrung
Das wichtigste Ziel eines Anwalts ist es, Erfolg für seine Mandanten zu haben.
Erfolge für seine Mandanten erreicht aber nur ein Anwalt, der mit Leidenschaft und dem unbedingten Willen zum Erfolg für seine Mandanten arbeitet. Dies ist die oberste Prämisse meiner Tätigkeit: Mit Leidenschaft und dem unbedingten Willen zum Erfolg die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen. Ich bin erst dann und nur dann zufrieden, wenn Sie es auch sind.
Damit ich Ihre Interessen bestmöglich vertreten kann, habe ich mich auf zwei Rechtsgebiete spezialisiert: das Strafrecht und das Verkehrsrecht. Denn Erfolg für seine Mandanten kann auch nur der Anwalt haben, der umfangreiches Wissen und Erfahrung hat. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich dieses umfangreiche Wissen und die Erfahrung. Eine Fachanwaltsbezeichnung darf nämlich nur ein Anwalt führen, der einen Fachanwaltslehrgang besucht hat, eine Prüfung bestanden hat und darüber hinaus nachweisen kann, dass er erhebliche praktische Erfahrung in dem jeweiligen Rechtsgebiet hat. Darüber hinaus muss sich ein Fachanwalt jedes Jahr fortbilden – so ist gewährleistet, dass das Wissen stets aktuell bleibt.
Dieses Wissen und meine Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht setzte ich gerne ein, um auch für Sie Erfolg zu haben.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.