Die Mainzer Spezialkanzlei für Bankrecht Dr. Rainer Holler I Rechtsanwalt verfügt über hochkarätiges Fachwissen in allen Disziplinen des Private Banking. Dr. Rainer Holler war mehr als 25 Jahre, zuletzt als Vorstand des deutschen Ablegers einer international tätigen Großbank, im Bereich Wealth Management tätig und hat neben zahlreichen privaten Investoren auch Kommunen, Stiftungen und institutionelle Anleger beraten.
Neben dem juristischen Fachwissen ist profundes Know How über die Funktionsweise der Finanzprodukte und der Kapitalmärkte unerlässlich, um deren komplexe Struktur überhaupt zu durchschauen und zu verstehen. Auf diese Kompetenz können Sie vertrauen.
Tätigkeitsgebiete
Wir legen Wert auf eine zuverlässige und fundierte Beratung unserer Mandanten. „Das einzig Beständige ist der Wandel“ gilt in besonderem Maße auch für die Gebiete des Rechts. Ständig neue Gesetze, Verordnungen und komplexe Entscheidungen deutscher Obergerichte führen daher zu einem immer anspruchsvolleren Beratungsbedarf, auf dessen Qualität sich unsere Mandanten verlassen können müssen.
Wir konzentrieren uns deshalb auf klar abgegrenzte Tätigkeitsgebiete, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten:
-Anlegerschutz
-Anlageberatung und Vermittlung
-Vermögensverwaltung
-Prospekthaftung
-Grauer Kapitalmarkt
-Vorfälligkeitsentschädigung
-Testamentsvollstreckung
-Nachlassabwicklung
-Widerspruch der Lebensversicherung
Diesel-Fahrverbot: Widerrufsjoker
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.