Seit 1984 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996 und Fachanwalt für Steuerrecht seit 1988.
Die jeweilige Rechtsanwaltskammer erkennt den Titel Fachanwalt zu, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Weitere von mir bearbeitete Bereiche sind das Erbrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht und das Gesellschaftsrecht.
Die mir übertragenen Fälle werden gewissenhaft und zügig von mir bearbeitet. Über den Stand der Verfahren werden Sie jederzeit von mir auf dem Laufenden gehalten. Ich gebe auch Auskunft über die Kosten meiner Inanspruchnahme.
Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen anwaltliche Beratung erst eingeholt wird, wenn ein Gerichtsverfahren droht oder bereits begonnen hat. Eine frühzeitige Beratung ist daher von Vorteil.
Eine rechtssichere Vertragsgestaltung z. B. verhindert in vielen Fällen bereits einen Rechtsstreit.
>Rechtsgebiete
-Arbeitsrecht
-Steuerrecht
-Erbrecht
-Verkehrsrecht
-Miet- und Wohneigentumsrecht
-Handels- und Gesellschaftsrecht
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.