Meine Schwerpunkte liegen im Familienrecht und im Erbrecht. Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie bei Fragestellungen anlässlich einer Trennung, einer Ehescheidung oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Ich berate Sie in allen familienrechtlichen Bezügen zum Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht. Auch bei der Gestaltung individuell ausgearbeiteter Eheverträge wie auch bei der Erarbeitung interessensgerechter Trennungs- und / oder Scheidungsfolgenvereinbarungen stehe ich lhnen zur Seite.
Von steigender Bedeutung sind Unterhaltsansprüche von Eltern gegen ihre Kinder. Gerät ein Elternteil in wirtschaftliche Not, treten Sozialämter gerne an die nächsten Angehörigen heran. In dieser Spezialmaterie kenne ich mich aus und verfüge zudem über ein umfangreiches, persönliches Netzwerk zu in der Abwehr und Berechnung von Elternunterhalt erfahrenen Anwälten.
Im Erbrecht berate ich Sie sowohl vor dem eintretenden Erbfall, beispielsweise zu Möglichkeiten der Testamentsgestaltung, wie auch nach einem eingetretenen Erbfall.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.