Spezialisiert hat sich die Kanzlei Schultenhöfer auf Verkehrsrecht.
Herr Schultenhöfer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht seit Dezember 2015. Er verfügt damit über die nötige fachliche Kompetenz auf dem Gebiet, die er vor der Anwaltskammer Hamm durch erfolgreiches Absolvieren eines Fachanwaltskurses nachgewiesen hat.
Spezialisiert ist die Kanzlei Schultenhöfer dabei auf die schnelle und unbürokratische Abwicklung von Unfallschäden. Hilfreich ist dabei die enge Kooperation und Zusammenarbeit mit örtlichen Sachverständigen und Autoverwertern, die ebenfalls über langjährige Erfahrung verfügen.
Als ehemaliger Mitarbeiter eines Versicherungskonzern verfügt Rechtsanwalt Schultenhöfer über Kenntnisse im Umgang mit Versicherern, was dabei hilft, den Schaden überwiegend außergerichtlich abzuwickeln.
Als Mandant bringt Ihnen dies den Vorteil, dass Unwägbarkeiten eines langwierigen Prozesses vermieden werden und das Kostenrisiko gering gehalten wird. Lediglich in den Fällen, in denen es nicht zur gewünschten Regulierung kommt, lässt sich ein Prozess nicht vermeiden.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls ist die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung verpflichtet, die Kosten für die Inanspruchnahme eines von Ihnen gewählten Rechtsanwalts zu tragen. Dies geschieht aus Gründen der Parität, da auch die Versicherungsgesellschaften die Unfallregulierung und die Haftung durch ihre eigenen Juristen prüfen.
Selbst in den Fällen, in denen möglicherweise ein Mitverschulden Ihrerseits mit in Betracht kommt, sollten Sie nicht zögern, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um zu prüfen, in wie weit nicht auch Sie Schadensersatzansprüche haben.
Für den Verkehrsrechtler gehören neben der Unfallregulierung, insbesondere sämtliche Sach- und Personenschäden wie Kleidung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Erwerbsschäden, Hinterbliebenenversorgung usw. auch die Vertretung in Bußgeld und Verkehrsstrafsachen sowie Führerscheinangelegenheiten dazu.
Eng verwoben mit dem Verkehrszivilrecht ist auch das Verkehrsstrafrecht. Auch hier verfügt die Kanzlei Schultenhöfer über umfassende Kenntnisse. Herr Schultenhöfer hat Ende 2015 bis Februar 2016 an einem Fachanwaltskurs im Bereich Strafrecht teilgenommen. Hiervon profitiert die Vertretung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten, wie z.B. Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrten, BTM-Taten, Führerscheinentzug oder Körperverletzungsdelikte im Straßenverkehr.
Darüber hinaus vertritt Sie die Kanzlei Schultenhöfer auch bei der Verteidigung in eigenen Strafsachen wie Vermögensdelikte, Sexualstraftaten, Kapitalstrafsachen oder Betrugsdelikte. Ebenso vertritt die Kanzlei Schultenhöfer Sie auch als Nebenkläger oder Opferanwalt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen im Falle einer Kündigungsschutzklage.
Wussten Sie, dass der Großteil der Kündigungen sozial ungerechtfertigt ist? Eine Kündigungsschutzklage hat in sehr vielen Fällen vor dem jeweiligen Arbeitsgericht eine große Aussicht auf Erfolg, denn die Rechtsprechung verlangt bei einer Kündigung einen hohen Standard, in dem sich als ultimaratio messen lassen müssen. Wir unterstützen Sie bei Abfindungsregelungen oder verfolgen Ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Im Einzelfall ist auch zu prüfen, ob eine Abmahnung zu hinterfragen ist. Auch im Bereich der Befristung von Arbeitsverträgen, Mutterschutz, Arbeitszeitgesetz usw. ist die Kanzlei legitim und bietet umfangreiche Hilfe an.
Daneben vertreten wir Sie selbstverständlich auch in Familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidung, Kindesunterhalt, Umgangsrecht sowie Mietsachen.
Auch in allen anderen Rechtsstreitigkeiten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Scheuen Sie sich nicht, den Weg zu uns zu suchen. Wir freuen uns auf Sie.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.