Fachanwalt für Familienrecht in Düsseldorf
Familien sind nicht nur verheiratete Paare unterschiedlichen Geschlechts, sondern auch eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Hinzu kommen die Besonderheiten binationaler oder ausländischer Ehen, deren Streitigkeiten vor einem deutschen Gericht entschieden werden sollen (internationales Familienrecht/internationales Privatrecht), oder Streitigkeiten zwischen Eltern unterschiedlicher Nationalität über ihre Kinder. Jeder dieser Gruppen kann ich mit meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt (seit 1985) helfen.
Im März 2010 hat mir die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" zu führen. Alljährlich bin ich verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer meine Fortbildung auf dem Gebiet des Familienrechts (mindestens 15 Stunden jährlich) nachzuweisen, um weiter diese Bezeichnung führen zu dürfen. Wie ich mich in der letzten Zeit fortgebildet habe, erfahren Sie hier.
-Familienrecht
-Trennung, Scheidung und die Folgen
-Familienrechtliche Mediation
-Unterhalt und BAföG
-Zugewinnausgleich
-Sorgerecht/Umgangsrecht
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