"Das Fundament des Rechts ist die Humanität"
Dieser Satz ist seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit die Grundlage meines Handelns. Es genügt nicht, sein Recht zu bekommen, sondern der Einzelne muss als Person mit ihren Bedürfnissen, mit ihrer ganzen Menschlichkeit ernst genommen werden.
So will ich meinen Mandanten nicht nur zu ihrem Recht verhelfen. Ich nehme mir Zeit für das Gespräch und erarbeite sorgfältig die rechtlichen Grundlagen ihrer Position, versuche Verständnis dafür zu wecken und das Recht nachvollziehbar zu machen. Danach vertrete ich meine Mandanten effektiv und mit wirtschaftlichem Augenmaß gegenüber dem Gegner und vor Gericht.
Mandanten können das Recht und die Rechtssprechung immer dann akzeptieren, wenn sie als Menschen mit ihren ganz eigenen Bedürfnissen ernst genommen werden. Meine langjährige berufliche Erfahrung hat mir den Ausspruch Albert Schweitzers bestätigt.
Ich berate und vertrete Sie in allen Rechtsgebieten des Erbrechts, des Familienrechts, sowie des allgemeinen Zivilrechts. Selbstverständlich stelle ich für Sie, wenn die Vorraussetzungen vorliegen, auch die Anträge auf Gewährung von staatlicher Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe.
Zeitlich kann ich mich voll nach den Möglichkeiten meiner Mandanten richten. Da meine Kanzlei keinen barrierefreien Zugang hat, komme ich selbstverständlich zu Ihnen, wenn Sie Probleme haben, zu mir zu kommen.
Wir bildeten über 30 Jahre aus
Über 30 Jahren bildete ich fortwährend Rechtsanwaltfachangestellte aus. Alle haben bei ihren Prüfungen hervorragend abgeschnitten und konnten erfolgreich ihren weiteren Berufsweg beschreiten.
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.