Die Kanzlei Hautumm ist eine hochspezialisierte Arbeitsrechtskanzlei, die nationale wie internationale Mandanten bundesweit berät und vertritt. Rechtsanwalt Hautumm hat in den vergangenen Jahren nahezu ausschließlich die Interessen von Arbeitgebern vertreten. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse kann er nun auf beiden Seiten gewinnbringend einsetzen, insbesondere im Rahmen der Interessenvertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Nur wer die Perspektive seines Gegenübers bestens kennt, kann die Interessen seines Mandanten optimal vertreten.
Seit vielen Jahren widmet sich Rechtsanwalt Daniel Hautumm ausschließlich dem Arbeitsrecht. Vor Gründung der Kanzlei Hautumm war er in zwei international agierenden Wirtschaftskanzleien tätig und hat dort insbesondere internationale Mandanten in Fragen des Deutschen Arbeitsrechts beraten und gerichtlich vertreten. Wenn es um komplizierte Angelegenheiten außerhalb des Arbeitsrechts geht, arbeitet die Kanzlei Hautumm mit hochspezialisierten Anwälten des jeweiligen Fachgebiets zusammen.
Die Leistungen unserer Kanzlei im Überblick:
Arbeitnehmer – Kündigung
Wir vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzklagen. Unser Spektrum umfasst dabei die gesamte Bandbreite der möglichen Sachverhalte im Rahmen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses (rechtswidrige Ablehnung eines Stellenbewerbers wegen Alter, Geschlecht, Rasse etc.), im bestehenden Arbeitsverhältnis (bspw. Abmahnung, permanente unbezahlte Überstunden) sowie insbesondere auch bei Beendigung (bspw. Kündigung).
Unser Schwerpunkt liegt im Bereich der Kündigungsschutzklagen. Kündigungen sind regelmäßig nicht gerechtfertigt und würden einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten. Hier können Feinheiten ausschlaggebend sein. Im Falle einer Kündigung sind Sie bei uns bestens aufgehoben.
Im Rahmen der Begründung von Arbeitsverhältnissen beraten wir Sie gerne insbesondere in folgenden Punkten:
-Gestaltung und Prüfung ihres Arbeitsvertrages
-Beratung bzgl. bestehendem Wettbewerbsverbot
-Bei Nicht-Einstellung: Prüfung der Möglichkeiten einer Schadensersatzklage wegen Verstoßes gegen das AGG (Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Rasse etc.)
Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis tauchen regelmäßig Sachverhalte auf, deren Bewältigung neben der juristischen Fachkompetenz auch das nötige Fingerspitzengefühl erfordern, da Sie ja in der Regel weiterhin mit Ihrem Arbeitgeber zusammenarbeiten möchten:
-Überstunden werden Ihnen nicht ausgezahlt
-Prüfung von Abmahnungen, Ermahnungen oder sonstige disziplinarische Maßnahmen
-Streitigkeiten bei Versetzung, Ein- und Umgruppierung
-Lohn- und Gehaltsansprüche
-Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche
Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen dort die entsprechende Deckungszusage ein. Im Bedarfsfall informieren wir Sie über die Möglichkeiten von Prozesskosten- und Beratungshilfe. Gerne vereinbaren wir einen Termin für eine erste Beratung
Vorstände und Geschäftsführer
Sie können sich in sämtlichen Angelegenheiten Ihres Dienstverhältnisses vertrauensvoll an uns wenden. Wir beraten Sie im Rahmen der Vertragsgestaltung, ob ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind (Haftungsrisiken, D&O Versicherung, Vergütungsregelungen etc.). Im laufenden Dienstverhältnis helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei (vorzeitiger) Beendigung Ihres Dienstverhältnisses stehen wir Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite. Hier verfügen wir über langjährige forensische Erfahrung insbesondere im Falle von außerordentlichen Kündigungen. Ob es um eine ungerechtfertigte Kündigung oder um die Abwehr eines Schadensersatzanspruches (Organhaftung) geht, es versteht sich von selbst, dass wir Sie – sofern erforderlich – in allen Instanzen gerichtlichen vertreten.
Unternehmen – Mittelstand
Wir beraten und vertreten bundesweit insbesondere mittelständische Unternehmen, in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Jahrelange Erfahrung in der ausschließlichen Vertretung von Arbeitgebern ermöglicht uns passgenaue Antworten auf Ihre Fallkonstellation zu liefern. Gerade die Situation in mittelständischen Unternehmen erfordert regelmäßig besonderes Fingerspitzengefühl im Umgang mit der Belegschaft. Die entsprechenden Herangehensweisen sind uns bestens vertraut.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die folgenden Aspekte:
-Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, änderungsverträgen, Aufhebungsverträgen, Teilzeitvereinbarungen, Zielvereinbarungen etc.
-Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen etc.
-Beratung von Personalabteilungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
-Beratung und Schulung von Personalverantwortlichen und Führungskräften
-Arbeitnehmerüberlassung
-Personalabbau
-Compliance
-Due Diligence
-Entsendungen ins Ausland
-Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
-Prozeßführung in allen Instanzen
Update Ihrer Musterverträge? Sind Ihre Muster-Dokumente (Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Aufhebungsverträge etc.) älter als zwei Jahre? Dies kann sehr teuer werden im Konfliktfall. Gerne können Sie uns ein Muster Ihres Arbeitsvertrages oder weitere Muster zukommen lassen. Wir zeigen Ihnen umgehend Schwachstellen Ihrer Dokumente auf und machen Ihnen ein Angebot zur Überarbeitung und Anpassung des Vertrages an die aktuelle Rechtslage.