Die jetzige Partnerschaftsgesellschaft Nicolai und Lähn wurde im Jahr 1990 zunächst von den Rechtsanwälten Klaus Nicolai und Jürgen Engelmann in Neustrelitz gegründet. Nach dem plötzlichen Tod des Herrn Engelmann und der einjährigen Tätigkeit als Einzelanwalt schloss sich 1992 Herr Rechtsanwalt Martin Putzka dieser Kanzlei an. Mit Beginn des Jahres 1999 gab Frau Rechtsanwältin Marlies Lähn ihre anwaltliche Einzeltätigkeit in Neustrelitz auf und brachte sich als drittes Mitglied in die BGB-Gesellschaft ein. In dieser Besetzung entstand eine, den wirtschaftlichen wie örtlichen Gegebenheiten angepasste und stabile Kanzlei, die sich als ein Ganzes am Markt eine guten Namen erarbeitet hat.
Das wachsende Arbeitsmaß und die steigende Zahl an Mitarbeitern machten es notwendig und möglich, zum Jahreswechsel 1994/1995 die eigens für diese Kanzlei geschaffenen Büroräume, die heutige Adresse in Neustrelitz, zu beziehen. Damit wurde den dort Tätigen eine angenehme Arbeitsatmosphäre geschaffen und den Mandanten eine ansprechende, gleichwohl bescheidene Anwaltskanzlei dargeboten.
Mit dem 01.01.2001 gab Herr Rechtsanwalt Nicolai seine Zulassung beim Amtsgericht Neustrelitz auf und wechselte nach Neubrandenburg, eröffnete dort, ohne die Verbindung zur Kanzlei in Neustrelitz abzubrechen, eine Einzelpraxis, und so entstand eine überörtliche Gesellschaft.
Mit Wegfall des Zweigstellenverbotes und dem Umzug der Neubrandenburger Kanzlei in unmittelbare Nähe zum Gerichtskomplex, wurde mit Wirkung ab 01.01.2007 die Erreichbarkeit der Rechtsanwälte grundsätzlich verändert und damit weiter verbessert. Frau Rechtsanwältin Lähn übernahm die Leitung der Neubrandenburger Kanzlei und verlegte damit den Schwerpunkt auf den Einzugsbereich dieser Kanzlei, ohne die Erreichbarkeit in Neustrelitz aufzugeben. Herr Rechtsanwalt Nicolai steht ebenfalls in beiden Kanzleistandorten zur Verfügung. Damit reagieren wir auf den Wunsch unserer Mandanten, eine höhere Flexibilität anzubieten.
Unsere anwaltliche Tätigkeit, vornehmlich aus Mandatsverhältnissen zu Firmen und Bürgern im Einzugsgebiet der Städte Neustrelitz und Neubrandenburg, und nun des Großkreises Mecklenburgische Seenplatte und auch angrenzenden Bereichen, erstreckt sich sowohl auf Formen der Beratung und Konfliktvorbeugung im außergerichtlichen Bereich als auch auf die Vertretung vor den zuständigen Gerichten im gesamten Bundesgebiet, vornehmlich vor den ordentlichen Gerichten aber auch den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aber auch im nördlichen Teil des Landes Brandenburg.
Mit der Zulassung der Rechtsanwälte Lähn und Nicolai beim Oberlandesgericht Rostock seit dem 01.07.2002 und der geänderten Zulassungsregelung ist es den beiden Anwälten nun auch möglich, bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet die Vertretung der Mandanten zu sichern.
Seit dem 01.06.2005 firmiert die Rechtsanwaltsgesellschaft als Partnerschaftsgesellschaft und ist im Register des Amtsgerichtes Neubrandenburg eingetragen.
Im August 2010 verstarb plötzlich Herr Rechtsanwalt Putzka und so waren die verbliebenen Partner gehalten, zunächst zu zweit die Gesellschaft weiterzuführen, ohne das Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit wesentlich einzuengen.
Die individuelle Betreuung der Mandanten und die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses auf der Basis einer direkten Zuständigkeit des angesprochenen Anwaltes liegen uns besonders am Herzen, gleichwohl stehen, je nach betroffenem Rechtsgebiet, alle Mitglieder der Gesellschaft dem Mandanten standortübergreifend und jederzeit auch als Beraterteam zur Verfügung.
Wir bieten Unternehmen jeder Rechtsform, Institutionen sowie Privatmandanten qualifizierte Beratungstätigkeit und Prozessvertretung an und sichern die Qualität durch laufende Weiterbildung und zunehmende Spezialisierung. Die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch vorausschauendes Handeln wie auch durch intensives Bemühen um die Streitschlichtung bilden Schwergewichte unserer Aktivitäten.
Der fortwährend steigende Beratungsbedarf, der einhergeht mit der Verpflichtung zu größerem Spezialwissen, hat dazu geführt, dass sich bei den genannten Rechtsanwälten Tätigkeitsschwerpunkte herausgebildet haben, die neben dem von jedem belegten allgemeinen Zivilrecht gegeben sind und sich zum Teil auch in erworbenen Fachanwaltschaften zeigen. So heben wir besonders hervor:
- Arbeitsrecht
- Baurecht/Architektenrecht
- Grundstücks- und Immobilienrecht
- Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht
- Haftungs- und Versicherungsrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Familienrecht
- Arzthaftungsrecht
- Verwaltungsrecht
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.