Als Schrottimmobilien werden in der Regel Immobilien bezeichnet, deren tatsächlicher Wert deutlich unter dem Kaufpreis liegt.
Zu Beginn der neunziger Jahre wurde in der Immobilienbranche die Vermarktung von Schrottimmobilien zu einem einträglichen Geschäft. Den Käufern wurde die überteuerte Immobilie als ein Steuersparmodell zur Altersvorsorge verkauft. Oft wurden die Immobilien als sogenannte Haustürgeschäfte vermarktet. Die Verkäufer (Strukturvertriebe) besuchten die Käufer in Ihren Wohnungen auf und vermittelten gleich auch das Bankdarlehen und den Notar dazu. Hierbei kam es zu einer institutionellen Zusammenarbeit zwischen renommierten Banken und den Verkäufern. In Einzelfällen wurde bekannt, dass den Banken der tatsächliche Wert der Immobilie durchaus bekannt war. Trotzdem finanzierten sie die Schrottimmobilie zu 100%. Dem Anleger wurde vorgegaukelt, dass er die Finanzierung der Immobilie aus den Mieteinnahmen tätigen könne.
In vielen Fällen konnten wir den Banken eine institutionelle Zusammenarbeit mit dem Vermittler nachweisen und eine Rückabwicklung der Immobilie durchsetzen.
Gegen die UniCredit Bank AG (ehemals HypoVereinsbank ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit der Finanzierung und dem Vertrieb von so genannten Schrottimmobilien wegen arglistiger Täuschung zu Schadensersatz geurteilt. So der rechtskräftige BGH-Beschluss vom 05.07.2011 (Aktenzeichen XI ZR/ 342/10).
"Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages erfasst auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht, ohne dass es darauf ankommt, ob sie und das Grundgeschäft nach dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft gemäß § 139 BGB verbunden sind. Nur so kann das Ziel des Gesetzgebers, den Rechtssuchenden möglichst umfassend vor unsachgemäßer Rechtsbesorgung sowie deren häufig nachteiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu schützen, erreicht werden."
Zusammenfassend bedeutet dies: Da diese Darlehensverträge mit der Unicredit Bank (HypoVereinsbank) laut BGH unwirksam sind, steht den Anlegern ein Anspruch auf Rückzahlung der auf die Darlehensverträge erbrachten Leistungen.
Die Anleger müssen bei der Rückabwicklung so gestellt werden, als hätten sie die Schrottimmobilie nie erworben. Das bedeutet dass sie nicht nur alle Tilgungsraten zurückbezahlt bekommen, sondern auch alle Aufwendungen, die Sie durch den Erwerb der Immobilie hatten.