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MRGutachten Inh. Mathias Rümmler

Dalziger Weg 7a
04442 Zwenkau
Tel.: 034203 - 627861
Mobil: 0177 - 3174153
Email: m.ruemmler@mrgutachten.de
WWW: https://mrgutachten.de


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MRGutachten - Kfz Gutachter & Sachverständiger aus Zwenkau (bei Leipzig)

Das Kfz-Sachverständigenbüro von Mathias Rümmler befindet sich in Zwenkau, gleich neben Leipzig. Es werden verschiedene Leistungen angeboten wie Schadengutachten, Unfallgutachten, Beweissicherungsgutachten, Fahrzeugbewertungen, Oldtimerbewertungen oder Hilfe bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden.

Das Kfz-Sachverständigenbüro wurde im Oktober 2019 durch Herrn Mathias Rümmler gegründet und seither als Einzelunternehmen geführt.

Das größte Ziel ist es, den Kunden schnell & unkompliziert im Schadenfall und allen anderen Belangen zu helfen.

Um kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu sein, hat Weiterbildung einen hohen Stellenwert bei MRGutachten, daher ist er Mitglied im MAS e.V..

Seit Oktober 2020 bietet er in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verkehrsrechtsanwälten die Prüfung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr an.

Herr Rümmler verfügt über zahlreiche positive Bewertungen, jahrelange Erfahrung im Gutachter-Bereich und ein umfangreiches Partner-Netzwerk.

Infos zu Herrn Rümmler:

Inhaber / Kfz-Sachverständiger

2001 erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker

2008 Abschluss zum Kfz-Technikmeister

2016 Anerkennungsprüfung zum Sachverständigen für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung

2019 durch den Deutschen Gutachter & Sachverständigen Verband e.V. geprüft und zertifiziert

Was macht ein Kfz-Gutachter?

Ich begutachte Ihr Fahrzeug vor Ort oder in einer Werkstatt ihrer Wahl. Danach wird ein qualifiziertes, beweissicherndes Gutachten über Schäden an Ihrem Fahrzeug erstellt.

In diesem Gutachten wird der Reparaturweg und somit die anfallenden Kosten für eine fachgerechte Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs dargelegt. Weiterhin wird der Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf der Restwert ermittelt.

Je nach Schadenintensität, Fahrzeugzustand und Laufleistung wird eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung ermittelt. Schlussendlich wird die Reparaturdauer und/oder Wiederbeschaffungsdauer sowie der Ihnen zustehende Nutzungsausfall ermittelt.

Wann sollte man einen Kfz-Gutachter einschalten?

Wenn Sie in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie immer einen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen beauftragen auch wenn die Schadenhöhe unter der sogenannten Bagatellschadengrenze liegt. Die Bagatellschadengrenze liegt nach neuester Rechtsprechung bei 1.000,00 Euro.

Es ist Aufgabe des beauftragten Kfz-Sachverständigen den Schadenumfang zu ermitteln und ggf. in einen Kostenvoranschlag bzw. einem Kurzgutachten zu dokumentieren.



 
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